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Fortbildungsseminar „Alkohol/Rauschmittel“

Die Anmeldung für das Fortbildungsseminar „Alkohol/Rauschmittel“ gemäß CTU-Kriterien im Oktober 2022 ist ab jetzt geöffnet.

Als forensisch akkreditiertes Labor bieten wir in Kooperation mit den jeweiligen Ärztekammern Fortbildungsseminare für Ärztinnen und Ärzte nach dem Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin gemäß CTU 2 zur aktuellen Auflage „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien“ an.

Das nächste Fortbildungsseminar „Alkohol/Rauschmittel“ findet dieses Jahr am 29. Oktober online als digitale Fortbildung mittels WebEx by Cisco statt.

Zur Anmeldung und näheren Informationen können Sie den Flyer herunterladen.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Telefon: 05222/8076-123
E-Mail: info@labtoxx.com

Affenpocken (Monkeypox virus MPXV)

Das Affenpockenvirus (Monkeypox virus MPXV), Erreger der Affenpocken, gehört zu den DNA-Viren aus der Gattung der Orthopoxviren.
Natürliche Wirte der Affenpockenviren sind u. a. Nagetiere. Nicht-humane Primaten und Menschen sind Fehlwirte des Virus.

Übertragungsweg zwischen Menschen

• Direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten einer infizierten Person
• Kontakt von Schleimhaut mit Läsionen oder kontaminierten Oberflächen (z.B. Bettwäsche, Kleidung)
• Sexueller Kontakt

Klinischer Verlauf

  • Inkubationszeit 5 – 21 Tage (häufig 7 – 14 Tage)
  • Initiale Symptome umfassen Fieber, Übelkeit, Kopfschmerz, Rückenschmerz und Lymphknotenschwellungen
  • Über 2 – 4 Wochen bilden sich Hautläsionen, die die Stadien Macula (Flecken), Papeln, Vesikel, Pusteln und Krusten durchlaufen
  • Bei Orthopockeninfektionen befinden sich alle Hautveränderungen im selben Stadium
  • Es treten keine asymptomatischen Infektionen auf

Differentialdiagnose

• Windpocken, Zoster, Scharlach, Herpes Simplex und andere Pocken-Infektionen, im Stadium vor den Hautveränderungen Influenza, Malaria, Typhus abdominalis, Syphilis, Leptospirose und viral-hämorrhagisches Fieber

Diagnostik

Direkter Erreger-Nachweis mittels PCR
→ Optimales Material
• Abstrich der Pocken (Aptima-Abstrich)
• Abstrich der Bläschenflüssigkeit (Aptima-Abstrich)
• Kruste der Pocken (in Aptima-Abstrich-Röhrchen)

→ Alternativ
• Rachenabstrich, in der Phase vor Auftreten der Pocken (Aptima-Abstrich)
• Rektalabstrich, bei MSM (Aptima-Abstrich)

→ Unterstützende Diagnostik
• Urin
• Ejakulat

→ Serologie
• Nicht verfügbar

(Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Affenpocken.html)

Wichtig

• Nur spezielle Abstriche verwenden! (Aptima-Abstrich)
• Bitte vorab Kontakt mit dem PCR-Sekretariat des Labors aufnehmen (Tel. +49(0)5222 8076-192)

Versand

Transport innerhalb Deutschlands kann bei Raumtemperatur erfolgen.
Verpackungsanweisung P650 für UN3373 für Verdachtsfälle, P620 für UN2814 für bestätigte Fälle.

Gesundheitsvorsorge – Unterstützende Medikamente während der Antibiotikatherapie

Februar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

Antibiotika unterstützen den Patienten bei entsprechenden Indikationen, unerwünschte, krankmachende Bakterien abzutöten oder diese am Wachstum zu hindern. Dabei greifen die Antibiotika auch in das natürliche Mikrobiom des menschlichen Organismus ein, insbesondere in die natürliche Darmflora und können sowohl ein Ungleichgewicht der vorhandenen Mikroorganismen als auch Diarrhoe verursachen.

Neben den nachfolgend aufgelisteten Präparaten, die sich als eine nützliche Ergänzung zur Antibiotikatherapie erweisen können, ist eine gesunde, ballaststoffreiche Ernährung ebenso essenziell. Weiterhin sind die Erfahrungen der aufgelisteten Präparate heterogen. Bitte beachten Sie auch, dass Milchprodukte mindestens 2 Stunden vor und nach Einnahme des Antibiotikums vermieden werden sollten (z. B. Ciprofloxacin, Levofloxacin oder Doxycyclin).

Bei schwerer Diarrhoe, Fieber oder Bauchkrämpfen sollten die Symptome mit dem zuständigen Arzt abgeklärt werden; es könnte sich ebenfalls um eine durch Antibiotikum verursachte Clostridioides-difficile-Infektion handeln.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bei weiteren Fragen bezüglich Anwendung oder Einnahmebedingungen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker. Bitte beachten Sie, dass Sie i. d. R. die Kosten für die genannten Präparate selbst übernehmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

 

Unterstützende Medikamente während der Antibiotikatherapie

Lösungen für den Elektrolythaushalt

Elektrolytlösungen (orale Rehydratationslösungen, z. B. Oralpädon®, Elotrans®) sorgen dafür, dass Salzverluste, die bei akutem Durchfall entstehen, wieder ausgeglichen werden können.

Unterstützende Probiotika

Probiotika sind Präparate, die lebende Mikroorganismen erhalten. Diese sollen die fehlenden Mikroorganismen in der eigenen Darmflora auffüllen und Beschwerden abmindern oder verhindern. Die Dosierungen gelten für Erwachsene. Die genannten Präparate sind nicht zu empfehlen bei schwerkranken oder immunsupprimierten Patienten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere unterstützende Präparate

Neuigkeiten aus dem Syphilis-Konsiliarlabor

März 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie zum Thema TP-PA Diagnostik informieren.

Zum Mai 2022 beabsichtigt die Firma Fujirebio, die Produktion des Treponema pallidum Partikelagglutinationstests (SERODIA©-TP-PA) einzustellen. Es handelt sich hierbei um einen qualitativ hochwertigen Test, der weltweit als Suchtest treponemenspezifischer Antikörper eingesetzt wird. Auch dient er als Bestätigungstest zur Absicherung der Spezifität von mit anderen Verfahren erhobenen Screeningresultaten. Der TP-PA ist in allen relevanten Leitlinien zur Diagnostik der Syphilis, z. B. in Europa, Amerika und Australien als wichtiger Bestandteil der Diagnostikkonzepte gelistet [1,2,3,4]. Um den Hersteller des TP-PA-Tests evtl. doch noch umzustimmen, halten wir alle diagnostizierenden Labore dazu an, die Testkits weiterhin auch zu deutlich höheren Preisen zu bestellen. Dadurch möchten wir eine Weiterführung der Produktion erzielen.

Zu Screeningzwecken ist es nach internationalen Leitlinien erlaubt, polyvalente Teste, wie z. B. den CMIA der Firma Abbott oder den ECLIA der Firma Roche zu verwenden, die eine vergleichbar gute Sensitivität aufweisen.

Als alternative Lösung für die Bestimmung von Antikörper-Indices in Serum-/Liquor-Paaren kann zurzeit eine Bestimmung für die einzelnen Immunglobulintypen mittels FTA-Abs-Test empfohlen werden. Für den AI des TP-PAs gibt es bisher aber keinen Ersatz.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir als Konsiliarlabor derzeit leider noch keinen adäquaten Ersatz für den TP-PA finden konnten, aber mit Hochdruck an einer Lösung arbeiten. Sobald wir eine abschließende Aussage treffen können, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Literatur

  1. Janier M, Unemo M, Dupin N, Tiplica GS, Potočnik M, Patel R (2021) 2020 European guideline on the management of syphilis.
    J Eur Acad Dermatol Venereol 35: 574–588
  2. Deutsche STI-Gesellschaft (DSTIG) (2020) Diagnostik und Therapie der Syphilis. AWMF online 059/002-S2k-Leitlinie
  3. CDC (2021) Sexually Transmitted Infections Treatment Guidelines, 2021, Syphilis During Pregnancy.
    https://www.cdc.gov/std/treatment-guidelines/syphilis-pregnancy.htm
  4. MIQ 16 (2012) Qualitätsstandards in der mikrobiologisch-infektiologischen Diagnostik: Syphilis (erarbeitet von Hagedorn HJ,
    Brockmeyer NH, Hunfeld KP, Münstermann D, Potthoff A, Schöfer H). Podbielski A, Herrmann M, Kniehl E. Mauch H, Rüssmann H
    (Hrsg.) Urban & Fischer 2. Auflage: 1–54


Neue Coronavirus-Testverordnung (Test-V)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (Test-V) des Bundesministeriums für Gesundheit ab dem 12. Februar 2022 haben sich einige Neuerungen ergeben:

  • Der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Antigentest bleibt unverändert bestehen.
  • Auch bei Patient*innen, die COVID-19-Symptome aufweisen, kann ein PCR-Test weiterhin erfolgen. Ebenfalls wird bei Einreise und Rückreise aus einem Virusvariantengebiet (die Einstufung wird dynamisch nach Infektionslage vom Ministerium festgelegt) ein aktueller PCR-Test verlangt.
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App eine Warnung erhalten haben, gelten nicht mehr als Kontaktperson im Sinne der TestV und haben nur noch Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest. 
  • Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatient*innen, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) priorisiert.
  • Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, ist der Antigen-Schnelltest ausreichend.
  • Kinder werden weiterhin Zugang zu PCR-Tests
    haben.

 

Welcher Auftragsschein wird für die Veranlassung eines PCR-Tests auf SARS-CoV-2 verwendet?

Formular 10C

symptomatische Personen innerhalb der Krankenbehandlung

  • nach positivem Antigen-Schnelltest

Formular OEGD

asymptomatische Personen außerhalb
der Krankenbehandlung:

  • nach positivem Antigen-Schnelltest
  • vom Arzt oder öffentlichem Gesundheitsdienst identifizierte Kontaktperson in Einrichtungen und Unternehmen nach § 3 Abs. 2 TestV (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, stationäre Einrichtungen)
  • Aufnahme/ Unterbringung in eine Einrichtung des Gesundheitswesen
  • vom öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellte Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in die Bundesrepublik in einem als Virusvariantengebiet (Corona Einreiseverordnung) eingestuften Gebiet aufgehalten haben
  • als Wunschleistung (z.B. für Urlaubsreise, geplante Familientreffen: Kreuz bei Selbstzahler!

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

 

Bitte denken Sie an unsere Möglichkeit zum Download des Corona-Befundes für Patient*innen unter dem Link
https://www.laborkrone.de/wp-content/uploads/RS_Patienten_Selbstauskunft_29JAN.pdf. 
Hierzu benötigen die Patient*innen die zugeteilte Nummer des QR-Codes (GUID) vom Begleitschein der Corona-Warn-App.

Neue Coronavirus-Testverordnung (Test-V)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (Test-V) des Bundesministeriums für Gesundheit ab dem 12. Februar 2022 haben sich einige Neuerungen ergeben:

  • Der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Antigentest bleibt unverändert bestehen.
  • Auch bei Patient*innen, die COVID-19-Symptome aufweisen, kann ein PCR-Test weiterhin erfolgen. Ebenfalls wird bei Einreise und Rückreise aus einem Virusvariantengebiet (die Einstufung wird dynamisch nach Infektionslage vom Ministerium festgelegt) ein aktueller PCR-Test verlangt.
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App eine Warnung erhalten haben, gelten nicht mehr als Kontaktperson im Sinne der TestV und haben nur noch Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest. 
  • Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatient*innen, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) priorisiert.
  • Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, ist der Antigen-Schnelltest ausreichend.
  • Kinder werden weiterhin Zugang zu PCR-Tests
    haben.

 

Welcher Auftragsschein wird für die Veranlassung eines PCR-Tests auf SARS-CoV-2 verwendet?

Formular 10C

symptomatische Personen innerhalb der Krankenbehandlung

  • nach positivem Antigen-Schnelltest

Formular OEGD

asymptomatische Personen außerhalb
der Krankenbehandlung:

  • nach positivem Antigen-Schnelltest
  • vom Arzt oder öffentlichem Gesundheitsdienst identifizierte Kontaktperson in Einrichtungen und Unternehmen nach § 3 Abs. 2 TestV (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, stationäre Einrichtungen)
  • Aufnahme/ Unterbringung in eine Einrichtung des Gesundheitswesen
  • vom öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellte Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in die Bundesrepublik in einem als Virusvariantengebiet (Corona Einreiseverordnung) eingestuften Gebiet aufgehalten haben
  • als Wunschleistung (z.B. für Urlaubsreise, geplante Familientreffen: Kreuz bei Selbstzahler!

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

 

Bitte denken Sie an unsere Möglichkeit zum Download des Corona-Befundes für Patient*innen unter dem Link
https://www.laborkrone.de/wp-content/uploads/RS_Patienten_Selbstauskunft_29JAN.pdf. 
Hierzu benötigen die Patient*innen die zugeteilte Nummer des QR-Codes (GUID) vom Begleitschein der Corona-Warn-App.

Corona-Schutzimpfung im Labor Krone

Unreife Thrombozyten

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ab 1. Januar 2022 haben Sie die Möglichkeit, die unreifen Thrombozyten (Immature Platelet Fraction, IPF) bei uns im Haus bestimmen zu lassen. Im Zuge dessen möchten wir Sie auf den diagnostischen Nutzen dieser Methode hinweisen:

Die Bestimmung der unreifen Thrombozyten
(IPF) ist für die Differenzialdiagnostik von Throm-
bozytopenien hilfreich. Physiologisch sind etwa 1,1% – 6,1% der Thrombozyten im peripheren Blut den unreifen Thrombozyten zuzuordnen (Briggs et al. Br. J. Haematol. 2004).

Bei einem erhöhten Verbrauch der Thrombozyten wird die Thrombopoese angeregt. Reaktiv finden sich daher vermehrt unreife Thrombozyten im peripheren Blut. Bei einer verminderten Produk-tion von Thrombozyten (v. a. durch Knochenmarksinsuffizienz) sind die IPF nicht erhöht.

Für einen optimalen Ablauf der Bestimmung unreifer Thrombozyten bitten wir Sie, die Angaben in den Tabellen zu beachten.

 Anforderung für das Labor
Diagnose Abklärung einer
Thrombozytopenie
Analyse Analyse
erforderliches Material 1 ml EDTA-Blut

 

 Abrechnungshinweis
EBM 32120 0,50 €
Privat (GOÄ) 3550 · Faktor 1,15 4,03 €
IGeL (GOÄ) 3550 · Faktor 1,15 3,50 €

Für auftretende Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung:

Dr. rer. medic. Thomas Eller
(Tel. 05222 8076-289)

Dr. rer. nat. Fabian Cuypers
(Tel. 05222 8076-561)

Dr. rer. nat. Arne Potthast
(Tel. 05222 8076-562)

Stefanie Rieke
(Tel. 05222 8076-195)

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Umstellung der Abstrichtupfer in der Mikrobiologie

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zum 1. Januar 2022 erfolgt im MVZ Labor Krone eine Umstellung der Abstrichtupfer mit Transport-
medium für die Mikrobiologie.

Leider ist ein Wechsel der Herstellerfirma notwendig, jedoch bleibt das Prinzip das gleiche: Es handelt sich um einen Abstrichtupfer für bakteriologische und mykologische Anzucht mit einem flüssigen Transportmedium (Amies-Medium).

Im Grunde ändert sich für Sie nur die Farbe: der bisherige Abstrich mit violetter Kappe (normaler Tupfer) wird durch eine rosa Kappe ersetzt (eSwabTM, Standardtupfer, Firma Coppan), bei dem dünnen Tupfer (für die Pädiatrie, Harnröhren, HNO) bleibt die Farbe der Kappe unverändert orange (eSwabTM, Minitupfer, Firma Coppan).

Weiterhin ist auch eine PCR-Diagnostik aus diesen Abstrichtupfern möglich.

Die vorhandenen Altbestände können aufgebraucht werden!

Alle bisherigen Abstriche (auch frühere sog. »Gelabstriche«) werden in gewohnter Weise im MVZ Labor Krone bis auf Weiteres abgearbeitet. Lediglich erfolgt vom MVZ Labor Krone ab dem 1. Januar 2022 nur noch der Versand der neuen Abstrichtupfer. Diese können wie bisher über unsere Abteilung Versand bestellt werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen und Ihrem Praxisteam gern zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Mikrobiologie
Dr. med. Patricia Wehmeier
Irina Klein
Tel. 05222 8076-333

Versand
Tel. 05222 8076-429

Non-HDL-Cholesterin – Abschätzung des individuellen kardiovaskulären Risikos

November 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zur Abschätzung des individuellen kardiovaskulären Risikos eines Patienten werden neben kardio- vaskulär wirksamen Vorerkrankungen wie Diabetes mellitus und Hypertonie auch Fettstoffwechsel- störungen mit einbezogen.

Dabei spielt nach neueren Erkenntnissen nicht nur das Gesamt-, HDL- und LDL-Cholesterin bei der Entwicklung einer arteriovaskulären Erkrankung eine Rolle, sondern auch der Triglycerid-Spiegel.

Die im Darm aus der Nahrung aufgenommenen Triglyceride werden zunächst als Chylomikronen über die Lymphe in den Blutkreislauf gebracht, wo sie an Lipoproteine gebunden – insbesondere an LDL-Cholesterin, das dadurch zu VLDL-Cholesterin wird – in Leber-, Muskel- und Fettgewebe transportiert werden.

Leider ist die quantitative Bestimmung der einzelnen Lipoproteine, insbesondere die Differenzierung des LDL- und VLDL-Cholesterins messtechnisch sehr schwierig und mit großen Ungenauigkeiten behaftet. Außerdem ist bei einer Hypertriglyceridämie (>400 mg/dL) die valide Messung der Fett- stoffwechselparameter gar nicht mehr möglich.

Da alle Lipoproteine abgesehen vom HDL-Cholesterin atherogen wirksam sind, wird seit einiger Zeit die rechnerische Bestimmung des sogenannten Non-HDL-Cholesterins empfohlen, insbesondere bei Diabetikern, da bei diesen typischerweise Hypertriglyceridämien neben erhöhten Cholesterin- werten auftreten.

Das Non-HDL-Cholesterin wird aus der Differenz von Gesamt-Cholesterin und HDL-Cholesterin gebildet und umfasst sämtliche kardiovaskulär wirksamen Cholesterin Fraktionen (LDL-, IDL-, VLDL- Cholesterin sowie Chylomikronen und LDL-Remnants). Durch die einfache Berechnung aus der Bestimmung gut analysierbarer und relativ kostengünstiger Routineparameter bietet es – bereits bei Patienten mit einer Hypertriglyceridämie >200 mg/dL – einen wertvollen Beitrag zur individuellen Risikoeinschätzung sowie im Rahmen von Therapiekontrollen.

Ab sofort wird ihnen die Berechnung des Non-HDL-Cholesterins bei zeitgleicher Bestimmung des Gesamt-Cholesterins und HDL-Cholesterins kostenfrei auf dem Laborbefund zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone