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Diagnostik auf neurale Antikörper im Labor Krone

Erweitertes Standardprogramm und neue Parameter – März 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit der regelmäßigen Aktualisierung unseres Analysenspektrums möchten wir Sie bei der zielgerichteten Diagnostik autoimmuner Enzephalitiden und anderer neuroimmunologischer Erkrankungen unterstützen. Die wichtigsten aktuellen Erweiterungen unseres Analysenprogrammes haben wir zur schnellen Übersicht für Sie zusammengefasst:

Unser Anforderungsschein „Neurale Antikörper“ (Belegtyp 18) wurde entsprechend aktualisiert. Sie können die aktuelle Version unter Angabe der gewünschten Stückzahl per E-Mail an neuroak@laborkrone.de oder telefonisch unter +49 (0)5222 8076-259 bestellen. Gerne beantworten wir hier auch Ihre Fragen rund um die Anforderung der neuralen Antikörperdiagnostik und senden Ihnen bei Bedarf eine aktuelle Preisliste zu. Versandmaterial kann über die Telefonnummer +49 (0)5222 8076-429 bestellt werden.

Quantifizierung der Corona-IgG-Antikörper bezogen auf den WHO-Standard

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Beginn der Impfung gegen SARS-CoV-2 (Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2) stellen wir die Antikörper-Analytik auf die Firma Roche um und führen mit der Quantifizierung der Corona-IgG-Antikörper in Bezug auf den WHO-Standard die Beurteilung des Immunschutzes ein.

Eine isolierte Bestimmung von IgA- oder IgM-Antikörpern gegen SARS-CoV-2 bieten wir nicht mehr an.

Bitte beachten Sie, dass ein Vergleich mit den bisher gemessenen Antikörper-Werten aufgrund der unterschiedlichen Testzusammensetzungen nicht möglich ist.

Aussagen über die Dauer des bestehenden Immunschutzes sowie dem Schutz vor neu auftretenden Virus-Mutanten können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

Als Probenmaterial senden Sie uns bitte Serum oder Vollblut ein und vermerken sie auf dem Anforderungsschein den Hersteller des verwendeten Impfstoffs. Die Analyse kann als GKV-,
IGeL-oder Privatleistung durchgeführt werden. Bitte beachten Sie die Vorgaben der KBV, wenn Sie die Analyse als Kassenleistung anfordern. Vermerken Sie bitte auf dem Anforderungsschein die Analyse            »Corona-Antikörper«.

Für die Akutdiagnostik ist weiterhin der direkte Virusnachweis mittels PCR aus einem Rachenabstrich erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Coronavirus und Gerinnung

In der letzten Zeit werden vermehrt thromboembolische Komplikationen (Lungenembolie und Thrombose) bei Infektionen mit SARS-CoV-2 beschrieben. Daher schlagen verschiedene Fachgesellschaften folgendes Vorgehen vor:

  • Überwachung der Patienten mit COVID-19 Erkrankung durch die regelmäßige Bestimmung von D-Dimeren und Antithrombin (auch ambulanter Bereich bei Hochrisiko-Patienten).
  • Frühzeitige prophylaktische Antikoagulation mit niedermolekularem Heparin oder Fondaparinux auch bei ambulanten Hochrisiko-Patienten.
  • Im stationären Bereich suffiziente Antikoagulation mit niedermolekularem Heparin in halbtherapeutischer bzw. therapeutischer Dosierung (am besten Anti Xa-Spiegel adaptiert)
  • Die Gabe von unfraktioniertem Heparin ist wegen der erhöhten Gefahr einer HIT II eher kritisch zu sehen, in diesen Fällen wird die Gabe von Argatroban empfohlen.

Für weitere Informationen und eine spezielle hämostaseologische Beratung steht Ihnen Dr. Eller unter 05222 8076289 gerne zur Verfügung. Für Interessierte verweisen wir außerdem auf diesen Übersichtsartikel in den Mitteilungen Klinische Chemie.

Wir führen die Typisierung von SARS-CoV-2-Varianten durch

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Coronavirus SARS-CoV-2 (severe acute respiratory disease coronavirus 2) hat eine weltweite Pandemie ausgelöst. Seit nun fast einem Jahr arbeiten wir im MVZ Labor Krone erfolgreich mit Ihnen, den Gesundheitsämtern, bei der Bekämpfung der Pandemie zusammen. In dieser Zeit haben wir sehr viel über das Virus gelernt, doch werden wir immer mit neuen Herausforderungen konfrontiert.

Derzeit beschäftigt uns die Ausbreitung neuer SARS-CoV-2-Varianten. Die britische Variante B.1.1.7 und die südafrikanische Variante B.1.351 unterscheiden sich von dem SARS-CoV-2-Virus aus Wuhan durch zahlreiche Mutationen im Spike-Protein auf der Oberfläche. Es wird vermutet, dass die neuen Veränderungen das Andocken und Eintreten des Virus erleichtern.
Im Vergleich zu bisherigen Virusvarianten können sie so leichter von Mensch zu Mensch übertragen werden. Dies könnte die Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung weiter beschleunigen.

Testanforderung und Abrechnung
Zur Anforderung der Typisierung nutzen Sie bitte den Laboranforderungsschein Belegtyp 6. Tragen Sie dazu bitte »SARS-CoV-2 Typisierung« in das Feld »weitere Anforderung« ein.

Das Ergebnis der Typisierung erhalten Sie innerhalb von 2 – 3 Arbeitstagen.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne telefonisch unter 05222 8076-567 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Meldung positiver SARS-CoV-2-PCR-Befunde

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nach Weisung des Bundesministeriums für Gesundheit das elektronische Melde- und Informationssystem DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) geschaffen. Zum 01.01.2021 sind Labore verpflichtet, alle SARS-CoV-2-positiven Befunde direkt aus dem Laborinformationssystem (LIS) an DEMIS zu melden. Diese elektronische Meldung wird die Meldung per Fax an die Gesundheitsämter für SARS-CoV-2 ablösen.

Mit der durchgängig elektronischen Informationsverarbeitung sollen die Informationen zu auftretenden Infektionskrankheiten zukünftig schneller und vollständiger bei den verantwortlichen Behörden vorliegen.

Im weiteren Verlauf wird die Ausweitung auf alle anderen nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Erreger sowie auch auf die nichtnamentliche Meldung von allen Untersuchungsergebnissen auf SARS-CoV-2 angestrebt.

Neues aus der Mikrobiologie: Umstellung der In-vitro-Resistenztestung von CLSI auf EUCAST

Sehr geehrte Einsender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

für eine gezielte antimikrobielle Therapie ist die In-vitro-Bestimmung der Erregerempfindlichkeit gegenüber Antibiotika unerlässlich. Hierzu werden standardisierte Verfahren und Normen im mikrobiologischen Labor zur Testung und Befundung genutzt.

Im Januar 2021 stellt unser mikrobiologisches Labor für die Empfindlichkeitstestung von der bisherigen amerikanischen Norm CLSI (Clinical & Laboratory Standards Institute) auf die europäische Norm EUCAST (European Committee on Antimicrobial Susceptibility Testing) um.

Ergänzt wird sie durch die Empfehlungen des nationalen Antibiotika-Sensitivitätstest- Komitees des EUCAST in Deutschland (NAK). Durch die Umstellung bieten sich längerfristig mehrere Vorteile.

Die EUCAST-Norm ist ein Europäisches Regelwerk, das an europäische Zulassungen angepasst ist und umfassender pharmakokinetische und klinische Aspekte der antimikrobiellen Therapie berücksichtigt.

Hierzu erarbeitete, passende Dosierungstabellen finden Sie frei abrufbar im Internet unter https://www.nak-deutschland.org/ tl_files/nakdeutschland/Dosierungen_NAK-20200318.pdf

1. Änderungen im klinischen Alltag

Für Ihren klinischen Alltag gibt es nur wenige Änderungen. Wie bisher erhalten Sie einen Befund mit dem Nachweis relevanter Erreger mit einer Testung der Empfindlichkeit (Antibiogramm).

Aufgrund mancher unzureichender Korrelation einer In-vitro-Testung mit der klinischen Wirksamkeit sind für einige wenige Spezies keine Grenzwerte in EUCAST für einzelne Antibiotika definiert (z. B. Beta-Laktame bei Acinetobacter spp. oder Tetracycline bei Enterobakterien).

2. Neue Definition Kategorie »I«

Die bisher bekannten Bewertungskriterien »S«, »I« und »R« bleiben weiterhin erhalten.

Allerdings bekommt das »I« eine klar definierte Interpretation
im klinischen Zusammenhang: »I« bedeutet nun: Sensibel bei erhöhter (Increased) Exposition (Dosierung)/sensibel bei Intensivierter Therapie.
Im Klartext heißt es: »I« ist ein »S« mit Dosierungsempfehlung!

Die empfohlenen Dosierungen finden sich in den genannten Dosierungstabellen. Für manche Erreger/Antibiotika-Kombinationen wird es zukünftig nur noch eine »I«-Bewertung geben, um im Befund auf die Notwendigkeit einer erhöhten, intensivierten Dosierung hinzuweisen
(z. B. Pseudomonas spp.) Auf den Befunden erfolgt eine entsprechende Kommentierung.

Die neue Interpretation bedeutet folglich:
S: sensibel bei Standardexposition/Standarddosierung
I: sensibel bei erhöhter (Increased) Dosierung/Exposition
R: resistent

3. MRGN-Klassifikation

Nach den Vorgaben der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) werden multiresistente gramnegative Erreger (MRGN) nach der Resistenz gegenüber bestimmten definierten Antibiotika-Gruppen klassifiziert. Für diese Klassifizierung wurde bisher die Kategorie »I« (intermediär) und die Kategorie »R« (resistent) als »nicht empfindlich « zusammengefasst. Nach der neuen Definition des »I«: »Sensibel bei Intensivierter Therapie, bzw. erhöhter Dosierung«, dass also eine Empfindlichkeit impliziert, musste dieses angepasst werden.

Nun wird für die MRGN-Klassifizierung nur noch die Kategorie »R« berücksichtigt. Dies kann zu einer einmaligen Verschiebung der Resistenzstatistik führen und sollte bei der Bewertung der Resistenzstatistiken berücksichtigt werden.

Dabei gibt es noch eine sehr seltene Ausnahme: Bei dem Nachweis einer Carbapenemase wird ein Erreger in jedem Fall als 4MRGN klassifiziert, unabhängig von dem phänotypischen Testergebnis. Ein solcher Nachweis unterliegt der Meldepflicht und wird von Seiten des Labors an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.
(Epidemiologisches Bulletin Nr. 9, 2019)

Laden Sie hier den Beitrag als PDF herunter.

Webinar zu Neuerungen und allgemeinen Veränderungen bei EUCAST :

(Weiterleitung auf www.youtube.com)

Die EUCAST-Norm zeichnet sich durch Transparenz aus: das Regelwerk ist für alle einsehbar, inklusive der erwähnten Dosierungstabelle unter:

www.eucast.org

www.nak-deutschland.org

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Ihr Labor Krone

Mikrobiologie

Akademiker:
Dr. Patricia Wehmeier · Andreas Groß
Tel. 05222 8076-333

Analytische Leitung:
Irina Klein · Nadine Weise
Tel. 05222 8076-312

Neue Corona-Hotline

Sehr geehrte Patienten,

bei Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) und dessen Diagnostik erreichen Sie uns ab sofort von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer:

05222 8076-400

Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen eine telefonische Befundauskunft nicht möglich ist. Zur direkten Befundauskunft bieten wir Ihnen unsere kostenlose CORONA-APP an.

CORONA-APP zur Selbstauskunft des Corona-Abstrich-Ergebnisses für Patienten

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen hiermit unsere neuentwickelte App vorstellen zu können, um Sie und Ihre Patienten in der momentanen Situation bestmöglichst zu unterstützen und kurzfristig zu informieren.

Die App ermöglicht es Ihren Patienten, per Selbstauskunft ihr Coronavirus-Abstrichergebnis abzurufen, unabhängig von Aufenthaltsort oder Öffnungszeiten. So kann den Patienten schnell Gewissheit gegeben werden. Dafür kleben Sie bitte auf die Patienten-Flyer, die wir Ihnen ab heute mit den Laborfahrern zukommen lassen, einen Barcodekleber (dieselbe Nummer wie auch auf dem Auftragsschein und dem Abstrichröhrchen).

Der Patient kann sein Ergebnis eigenhändig abrufen. Sie selbst werden natürlich weiterhin über die von Ihnen hinterlegten Übermittlungswege von den Laborergebnissen informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Laden Sie hier das Rundschreiben zur Corona-App als PDF herunter.

Kapillarblut – Sichere Blutentnahme in der Pandemie

Im Rahmen der Substitutionstherapie sollte ein Drogenkonsum oder unerwünschter Beigebrauch von Medikamenten ausgeschlossen werden. Die Untersuchung von Kapillarblut bietet hierfür einen schnellen, zuverlässigen und aussagekräftigen Nachweis. In unserem Labor können derzeit etwa 100 Drogen (inkl. Neue psychoaktive Substanzen) und Medikamente eindeutig identifiziert und sicher quantifiziert werden.

Labtoxx Leistungen: Drogenanalysen im Kapillarblut

Die Entnahme erfolgt über ein innovatives und leicht anwendbares Entnahmesystem. Hierfür werden 20 µL Kapillarblut nach standardisierter Punktion an der Fingerkuppe oder am Ohrläppchen mittels Microsampler entnommen. Diese können anschließend problemlos in der dafür vorgesehenen Verpackung gelagert und versendet werden.

Labtoxx Probengewinnung: Getrocknetes Blut (Mikroblutprobe, DBS)

Vorteile Kapillarblut
  • Nachweis von Muttersubstanzen und deren Stoffwechselprodukte mittels hochsensitiver Methode
  • Geringer Arbeitsaufwand bei der Entnahme
  • Kein geschlechterspezifisches Personal nötig
  • Intimsphäre des Probanden wird nicht verletzt
  • Manipulation der Proben ist ausgeschlossen
Nachteile Kapillarblut
  • Die Nachweiszeiten im Kapillarblut sind geringer als im Urin jedoch höher als im Speichel
  • Gering invasiver Eingriff

Wir führen den Antikörper-Test zum Nachweis von SARS-CoV-2 (COVID-19) durch

Sehr geehrte(r) Einsender(in),

aktuell möchten wir Sie darüber informieren, dass alle bisher verzögert bearbeiteten Antikörper-Tests auf SARS-CoV-2 fertiggestellt wurden.

Ab sofort können Ihre Aufträge wieder ohne Einschränkungen bearbeitet werden.
Die Analyse kann als GKV-, IGeL- oder  Privatleistung angefordert werden. Für die Anforderung als gesetzliche Kassenleistung beachten Sie bitte die Vorgaben der KBV. Weitere Informationen finden Sie in dem untenstehenden PDF.

Wichtig: Der Antikörper-Test ersetzt nicht die ärztliche Konsultation bei V. a. COVID-19!

Bei V. a. eine akute Infektion wird dringend der Direktnachweis der SARS-CoV-2 RNA (PCR) empfohlen!

Informationen zu Antikörper-Tests zum Nachweis von COVID-19 als PDF herunterladen.

Weitere Informationen zur Diagnostik mittels PCR finden Sie hier.

Coronavirus und Gerinnung

In der letzten Zeit werden vermehrt thromboembolische Komplikationen (Lungenembolie und Thrombose) bei Infektionen mit SARS-CoV-2 beschrieben. Daher schlagen verschiedene Fachgesellschaften folgendes Vorgehen vor:

  • Überwachung der Patienten mit COVID-19 Erkrankung durch die regelmäßige Bestimmung von D-Dimeren und Antithrombin (auch ambulanter Bereich bei Hochrisiko-Patienten).
  • Frühzeitige prophylaktische Antikoagulation mit niedermolekularem Heparin oder Fondaparinux auch bei ambulanten Hochrisiko-Patienten.
  • Im stationären Bereich suffiziente Antikoagulation mit niedermolekularem Heparin in halbtherapeutischer bzw. therapeutischer Dosierung (am besten Anti Xa-Spiegel adaptiert)
  • Die Gabe von unfraktioniertem Heparin ist wegen der erhöhten Gefahr einer HIT II eher kritisch zu sehen, in diesen Fällen wird die Gabe von Argatroban empfohlen.

Für weitere Informationen und eine spezielle hämostaseologische Beratung steht Ihnen Dr. Eller unter 05222 8076289 gerne zur Verfügung. Für Interessierte verweisen wir außerdem auf diesen Übersichtsartikel in den Mitteilungen Klinische Chemie.