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Coronavirus und Gerinnung

In der letzten Zeit werden vermehrt thromboembolische Komplikationen (Lungenembolie und Thrombose) bei Infektionen mit SARS-CoV-2 beschrieben. Daher schlagen verschiedene Fachgesellschaften folgendes Vorgehen vor:

  • Überwachung der Patienten mit COVID-19 Erkrankung durch die regelmäßige Bestimmung von D-Dimeren und Antithrombin (auch ambulanter Bereich bei Hochrisiko-Patienten).
  • Frühzeitige prophylaktische Antikoagulation mit niedermolekularem Heparin oder Fondaparinux auch bei ambulanten Hochrisiko-Patienten.
  • Im stationären Bereich suffiziente Antikoagulation mit niedermolekularem Heparin in halbtherapeutischer bzw. therapeutischer Dosierung (am besten Anti Xa-Spiegel adaptiert)
  • Die Gabe von unfraktioniertem Heparin ist wegen der erhöhten Gefahr einer HIT II eher kritisch zu sehen, in diesen Fällen wird die Gabe von Argatroban empfohlen.

Für weitere Informationen und eine spezielle hämostaseologische Beratung steht Ihnen Dr. Eller unter 05222 8076289 gerne zur Verfügung. Für Interessierte verweisen wir außerdem auf diesen Übersichtsartikel in den Mitteilungen Klinische Chemie.

Neues aus der Mikrobiologie: Umstellung der In-vitro-Resistenztestung von CLSI auf EUCAST

Sehr geehrte Einsender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

für eine gezielte antimikrobielle Therapie ist die In-vitro-Bestimmung der Erregerempfindlichkeit gegenüber Antibiotika unerlässlich. Hierzu werden standardisierte Verfahren und Normen im mikrobiologischen Labor zur Testung und Befundung genutzt.

Im Januar 2021 stellt unser mikrobiologisches Labor für die Empfindlichkeitstestung von der bisherigen amerikanischen Norm CLSI (Clinical & Laboratory Standards Institute) auf die europäische Norm EUCAST (European Committee on Antimicrobial Susceptibility Testing) um.

Ergänzt wird sie durch die Empfehlungen des nationalen Antibiotika-Sensitivitätstest- Komitees des EUCAST in Deutschland (NAK). Durch die Umstellung bieten sich längerfristig mehrere Vorteile.

Die EUCAST-Norm ist ein Europäisches Regelwerk, das an europäische Zulassungen angepasst ist und umfassender pharmakokinetische und klinische Aspekte der antimikrobiellen Therapie berücksichtigt.

Hierzu erarbeitete, passende Dosierungstabellen finden Sie frei abrufbar im Internet unter https://www.nak-deutschland.org/ tl_files/nakdeutschland/Dosierungen_NAK-20200318.pdf

1. Änderungen im klinischen Alltag

Für Ihren klinischen Alltag gibt es nur wenige Änderungen. Wie bisher erhalten Sie einen Befund mit dem Nachweis relevanter Erreger mit einer Testung der Empfindlichkeit (Antibiogramm).

Aufgrund mancher unzureichender Korrelation einer In-vitro-Testung mit der klinischen Wirksamkeit sind für einige wenige Spezies keine Grenzwerte in EUCAST für einzelne Antibiotika definiert (z. B. Beta-Laktame bei Acinetobacter spp. oder Tetracycline bei Enterobakterien).

2. Neue Definition Kategorie »I«

Die bisher bekannten Bewertungskriterien »S«, »I« und »R« bleiben weiterhin erhalten.

Allerdings bekommt das »I« eine klar definierte Interpretation
im klinischen Zusammenhang: »I« bedeutet nun: Sensibel bei erhöhter (Increased) Exposition (Dosierung)/sensibel bei Intensivierter Therapie.
Im Klartext heißt es: »I« ist ein »S« mit Dosierungsempfehlung!

Die empfohlenen Dosierungen finden sich in den genannten Dosierungstabellen. Für manche Erreger/Antibiotika-Kombinationen wird es zukünftig nur noch eine »I«-Bewertung geben, um im Befund auf die Notwendigkeit einer erhöhten, intensivierten Dosierung hinzuweisen
(z. B. Pseudomonas spp.) Auf den Befunden erfolgt eine entsprechende Kommentierung.

Die neue Interpretation bedeutet folglich:
S: sensibel bei Standardexposition/Standarddosierung
I: sensibel bei erhöhter (Increased) Dosierung/Exposition
R: resistent

3. MRGN-Klassifikation

Nach den Vorgaben der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) werden multiresistente gramnegative Erreger (MRGN) nach der Resistenz gegenüber bestimmten definierten Antibiotika-Gruppen klassifiziert. Für diese Klassifizierung wurde bisher die Kategorie »I« (intermediär) und die Kategorie »R« (resistent) als »nicht empfindlich « zusammengefasst. Nach der neuen Definition des »I«: »Sensibel bei Intensivierter Therapie, bzw. erhöhter Dosierung«, dass also eine Empfindlichkeit impliziert, musste dieses angepasst werden.

Nun wird für die MRGN-Klassifizierung nur noch die Kategorie »R« berücksichtigt. Dies kann zu einer einmaligen Verschiebung der Resistenzstatistik führen und sollte bei der Bewertung der Resistenzstatistiken berücksichtigt werden.

Dabei gibt es noch eine sehr seltene Ausnahme: Bei dem Nachweis einer Carbapenemase wird ein Erreger in jedem Fall als 4MRGN klassifiziert, unabhängig von dem phänotypischen Testergebnis. Ein solcher Nachweis unterliegt der Meldepflicht und wird von Seiten des Labors an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.
(Epidemiologisches Bulletin Nr. 9, 2019)

Laden Sie hier den Beitrag als PDF herunter.

Webinar zu Neuerungen und allgemeinen Veränderungen bei EUCAST :

(Weiterleitung auf www.youtube.com)

Die EUCAST-Norm zeichnet sich durch Transparenz aus: das Regelwerk ist für alle einsehbar, inklusive der erwähnten Dosierungstabelle unter:

www.eucast.org

www.nak-deutschland.org

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Ihr Labor Krone

Mikrobiologie

Akademiker:
Dr. Patricia Wehmeier · Andreas Groß
Tel. 05222 8076-333

Analytische Leitung:
Irina Klein · Nadine Weise
Tel. 05222 8076-312

CORONA-APP zur Selbstauskunft des Corona-Abstrich-Ergebnisses für Patienten

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen hiermit unsere neuentwickelte App vorstellen zu können, um Sie und Ihre Patienten in der momentanen Situation bestmöglichst zu unterstützen und kurzfristig zu informieren.

Die App ermöglicht es Ihren Patienten, per Selbstauskunft ihr Coronavirus-Abstrichergebnis abzurufen, unabhängig von Aufenthaltsort oder Öffnungszeiten. So kann den Patienten schnell Gewissheit gegeben werden. Dafür kleben Sie bitte auf die Patienten-Flyer, die wir Ihnen ab heute mit den Laborfahrern zukommen lassen, einen Barcodekleber (dieselbe Nummer wie auch auf dem Auftragsschein und dem Abstrichröhrchen).

Der Patient kann sein Ergebnis eigenhändig abrufen. Sie selbst werden natürlich weiterhin über die von Ihnen hinterlegten Übermittlungswege von den Laborergebnissen informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Laden Sie hier das Rundschreiben zur Corona-App als PDF herunter.

Umstellung auf Abstrichtupfer mit flüssigem Transportmedium in der Mikrobiologie

Zum 1. Januar 2020 erfolgt im MVZ Labor Krone eine Umstellung der Abstrichtupfer mit Transportmedium für die Mikrobiologie. Die bisherigen sogenannten »Gelabstriche« werden durch moderne Abstriche mit Schaumstoff-, bzw. Flockfasertupfer mit einem flüssigen Transportmedium (Amies-Medium) ersetzt.

Mit dem neuen Entnahmesystem ist im Vergleich zu den alten »Gelabstrichen« eine bessere Erregeraufnahme und Erregerkultivierung möglich. Damit wird die Sensitivität der Untersuchung verbessert.

Die vorhandenen Altbestände können aufgebraucht werden! Die bisherigen »Gelabstriche« werden bis auf weiteres in gewohnter Weise im MVZ Labor Krone abgearbeitet. Vom MVZ Labor Krone erfolgt ab dem 1. Januar 2020 nur noch der Versand der neuen Abstrichtupfer. Diese können wie bisher über unseren Versand bestellt werden.

Die bisherigen »Gelabstriche« mit blauer Kappe (dicker Tupfer) werden durch neue Entnahmesysteme mit einer violetten Kappe ersetzt (Sigma-Transwab®). Bei den dünnen Tupfern (für die Pädiatrie, Harnröhren, HNO) bleibt die Farbe der Kappe unverändert orange (Purflock-Transwab® Minitip).

Da sich die Handhabung von den bisherigen Tupfern unterscheidet, folgt unten eine Anleitung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Probenahme mit Sigma-Transwab®

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Probenahme mit Sigma-Transwab Bild 1
Schutzverpackung öffnen und Tupfer entnehmen.
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Probenahme mit Sigma-Transwab Bild 2
Eine Probe mit der Tupferspitze in gewohnter Weise abstreichen.
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Probenahme mit Sigma-Transwab Bild 3
Röhrchenkappe abschrauben und den Tupfer bis zum Röhrchenboden eingeben.
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Probenahme mit Sigma-Transwab Bild 4
Tupferstiel vorsichtig an der Sollbruchstelle (schwarze Markierung) abbrechen.
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Probenahme mit Sigma-Transwab Bild 5
Röhrchenkappe wieder auf das Röhrchen setzen und fest zuschrauben.
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Probenahme mit Sigma-Transwab Bild 6
Röhrchen mit Patientendaten beschriften und mit dem Anforderungsschein an das Labor senden

Umstellung der Mycoplasmen- und Ureaplasmen-Diagnostik aufgrund verbesserter Nachweisverfahren

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund verbesserter und moderner Nachweisverfahren erfolgt zum 1. September 2019 eine Umstellung unserer Diagnostik.

Die kulturelle Untersuchung auf Mycoplasma hominis und Ureaplasma urealyticum wird zum 1. September 2019 eingestellt. Wir bieten dafür eine molekularbiologische Untersuchung (PCR) an. Die molekularbiologische Untersuchung der sehr umweltlabilen Mycoplasmen ist wesentlich sensitiver, die Lagerungs- und Transportzeit beträgt bei Raumtemperatur mehrere Tage, zusätzlich werden mit dieser Untersuchung nicht nur das Mycoplasma hominis und Ureaplasma urealyticum erfasst, sondern auch das Ureaplasma parvum und Mycoplasma genitalium. Der Nachweis von Mycoplasma genitalium gewinnt aufgrund steigender Prävalenzen zunehmend an Bedeutung. Eine kulturelle Anzucht dieses Erregers ist mit den Methoden im Routinelabor nicht möglich.

Für die neue, molekularbiologische Untersuchung (PCR) ist ein spezieller Abstrich/Transportmedium erforderlich (Aptima®), den Sie telefonisch unter 05222 8076-429 bei unserem Versand anfordern können. Aus dem gleichen Medium ist eine Untersuchung auf Gonokokken und Chlamydia trachomatis möglich.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Mikrobiologie
Dr. med. Patricia Wehmeier
Tel. 05222 8076-333

Molekularbiologie
Dr. rer. nat. Robert Kulis-Horn
Tel. 05222 8076-0

Versand
Tel. 05222 8076-429

Umstellung der Lymphozytendifferenzierung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ab dem 1. Juli 2019 stellen wir unser Angebot für die Analyse der Lymphozytensubpopulationen für Sie um.

Statt wie bisher eine Untersuchung für verschiedene Fragestellungen bieten wir Ihnen nun die Möglichkeit, zwischen einem kleinen und einem großen Immunstatus zu wählen. Außerdem bieten wir nach wie vor die Analyse der regulatorischen T-Zellen sowie der chronischen T-Zell-Aktivierungsmarker an. So können Sie gezielt die erforderlichen Untersuchungen passend zu den Bedürfnissen der Patienten anfordern.

Für alle Analysen benötigen wir wie üblich ein frisches EDTA-Vollblut von Ihnen. Zur Ermittlung der Absolutzellzahlen wird weiterhin automatisch ein großes Blutbild gemessen. Für die Anforderung der Laboranalyse bedeutet die Änderung für Sie, dass Sie ab dem 1. Juli 2019 auf dem Anforderungsschein bitte vermerken, welche Serie Sie wünschen.

Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, steht Ihnen Dr. rer. nat. Juliane Fazio unter der Rufnummer 05222 8076-207 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Information zum Antiphospholipid-Syndrom und DOACs (Rote-Hand-Brief vom 23.05.19)

Apixaban (Eliquis), Dabigatranetexilat (Pradaxa), Edoxaban (Lixiana/Roteas) und Rivaroxaban (Xarelto): Die Anwendung wird bei Patienten mit Antiphospholipid-Syndrom aufgrund eines möglicherweise erhöhten Risikos für rezidivierende thrombotische Ereignisse nicht empfohlen.

Aufgrund des Rote-Hand-Briefes für Patienten mit der Einnahme von DOACs hier folgende Hinweise zur Diagnostik eines Antiphospholipid-Syndroms:

Laborkriterien:

  • Nachweis von Anticardiolipin-AK
  • Nachweis von Anti-Beta2-Glykoprotein-AK
  • Nachweis eines Lupus Antikoagulanz

Klinische Kriterien (hauptsächlich):

  • Thrombose/Lungenembolie ohne Anlass
  • Rezidivierende Aborte
  • Ischämische Insulte

Für die Diagnostik benötigen wir:
1 Serum-Monovette und 1 Citratmonovette („Quick-Röhrchen“)

Die Proben können unzentrifugiert und ungekühlt zu uns geschickt werden, wenn die Proben innerhalb von 6 – 8 Std. im Labor Krone eintreffen. Anderenfalls sollte das Citratblut zentrifugiert werden und das Plasma gekühlt verschickt werden.

Im Befund erhalten Sie eine Interpretation, ob es sich um ein APS im Sinne des Roten-Hand-Briefes handelt.

Mehr Informationen im PDF (1.4 MB)

Für Rückfragen steht Ihnen Dr. Thomas Eller unter der Rufnummer 05222 8076-289 zur Verfügung.

Aktuelle Publikation – Immundiagnostik autoimmuner Enzephalitiden

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchten wir Sie gern auf die aktuelle Publikation zum Thema „Immundiagnostik autoimmuner Enzephalitiden“ von Herrn Prof. Dr. Christian Bien und Frau Dr. Corinna Bien in der Schweizer Zeitschrift für Psychiatrie und Neurologie aufmerksam machen.

Der Artikel beschreibt die Labormethoden zur Diagnostik neuraler Antikörper inklusive zweier Fallbeispiele und geht auf die Bedeutung der Befundinterpretation ein, sowohl von Seiten des Laborarztes als auch des Klinikers.

Hier finden Sie den Artikel in voller Länge als PDF.

Erschienen in: Bien CG, Bien CI (2019) Immundiagnostik autoimmuner Enzephalitiden. Schweizer Zeitschrift für Psychiatrie und Neurologie 02/2019:29-32.

Änderung der Testung von Fluorchinolonen bei Enterobakterien und Pseudomonas aeruginosa

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Sensibilitätstestung von Erregern erfolgt in unserem Labor nach dem Regelwerk der CLSI (Clinical & Laboratory Standards Institute). Hier wurde eine Anpassung der Testung bei Enterobakterien und Pseudomonas aeruginosa vorgenommen, die durch uns zum 1. April 2019 umgesetzt wurde. Im genaueren wurde die MHK (Minimale Hemmkonzentration) zur Testung auf Ciprofloxacin und Levofloxacin herabgesetzt.

Diese Änderung kann zum einen Folgen für Ihre therapeutische Überlegungen haben, zum anderen könnten zukünftig mehrere Stämme als 3MRGN klassifiziert werden. Nähere Informationen ergeben sich aus den Originaltabellen:

Tabelle 1 und 2: Aktuelle MHK-Werte ab 1. April 2019

Tabelle 1 und 2: Aktuelle MHK-Werte ab 1. April 2019

Tabelle 3: Ursprüngliche MHK-Werte

Tabelle 3: Ursprüngliche MHK-Werte

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Dr. med. Patricia Wehmeier
Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
Fachärztin für Innere Medizin, ABS-Expertin (DGI)
Tel. 05222 8076-324

Neu im EBM: HE 4 und sFlt-1/PlGF-Quotient

Sehr geehrte Gynäkologinnen und Gynäkologen,

der Tumormarker HE 4 hat bei der Primär- und Rezidivdiagnostik eines Ovarialkarzinoms vergleichbare Eigenschaften wie der bisher im EBM (GOP 32390) aufgeführte Marker CA 125. HE 4 wurde nun in den EBM aufgenommen und kann ab dem 1. Oktober 2019 abgerechnet werden.

In die seit Mai 2019 gültige S2k-Leitlinie »Hypertensive Schwangerschaftserkrankungen: Diagnostik und Therapie« wurde der sFlt-1/ PlGF-Quotient als biochemischer Präeklampsiemarker integriert (sFlt-1: soluble fms-like tyrosine kinase-1; PlGF placental growth factor).

Zum 1. Oktober 2019 wird der sFlt-1/PlGF-Quotient in den EBM aufgenommen, wenn einer der folgenden Verdachtsmomente vorliegt:

  • fetale Wachstumsstörung
  • neu aufgetretener oder bestehender
    Hypertonus
  • Präeklampsie-assoziierter organischer oder labordiagnostischer Untersuchungsbefund,
    der keiner anderen Ursache
    zugeordnet werden kann
  • auffälliger dopplersonografischer Befund

Als Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen wurde festgelegt:

  • frühestens abrechenbar ab SSW 24+0
  • Verdachtskriterien auf Präeklampsie
  • maximal 3-mal im Behandlungsfall berechnungsfähig

Prognose der Präeklampsie mittels sFlt-1/PlGF-Quotient
und Handlungsempfehlungen

In Anlehnung an: Dröge LA, Verlohren S: Präeklampsie:
Aktuelle diagnostische und therapeutische Aspekte: Gynäkologie 2017; 50:213-221.

Wir möchten Sie bitten, eine Telefon- oder Faxnummer anzugeben, damit wir Ihnen kritische Befunde – auch außerhalb der Sprechzeiten – mitteilen können.

Für Ihre Fragen steht Ihnen Dr. Sylvia Schön, Tel. 05222 8076-159, zur Verfügung.