Sehr geehrte Gynäkologinnen und Gynäkologen,

der Tumormarker HE 4 hat bei der Primär- und Rezidivdiagnostik eines Ovarialkarzinoms vergleichbare Eigenschaften wie der bisher im EBM (GOP 32390) aufgeführte Marker CA 125. HE 4 wurde nun in den EBM aufgenommen und kann ab dem 1. Oktober 2019 abgerechnet werden.

In die seit Mai 2019 gültige S2k-Leitlinie »Hypertensive Schwangerschaftserkrankungen: Diagnostik und Therapie« wurde der sFlt-1/ PlGF-Quotient als biochemischer Präeklampsiemarker integriert (sFlt-1: soluble fms-like tyrosine kinase-1; PlGF placental growth factor).

Zum 1. Oktober 2019 wird der sFlt-1/PlGF-Quotient in den EBM aufgenommen, wenn einer der folgenden Verdachtsmomente vorliegt:

  • fetale Wachstumsstörung
  • neu aufgetretener oder bestehender
    Hypertonus
  • Präeklampsie-assoziierter organischer oder labordiagnostischer Untersuchungsbefund,
    der keiner anderen Ursache
    zugeordnet werden kann
  • auffälliger dopplersonografischer Befund

Als Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen wurde festgelegt:

  • frühestens abrechenbar ab SSW 24+0
  • Verdachtskriterien auf Präeklampsie
  • maximal 3-mal im Behandlungsfall berechnungsfähig

Prognose der Präeklampsie mittels sFlt-1/PlGF-Quotient
und Handlungsempfehlungen

In Anlehnung an: Dröge LA, Verlohren S: Präeklampsie:
Aktuelle diagnostische und therapeutische Aspekte: Gynäkologie 2017; 50:213-221.

Wir möchten Sie bitten, eine Telefon- oder Faxnummer anzugeben, damit wir Ihnen kritische Befunde – auch außerhalb der Sprechzeiten – mitteilen können.

Für Ihre Fragen steht Ihnen Dr. Sylvia Schön, Tel. 05222 8076-159, zur Verfügung.