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THC-Bestimmung im Blut und Cannabisblüten (Update: 20.03.26)

THC-Bestimmung im Blut und Cannabisblüten

Nach Konsum von Cannabis befindet sich der aktive Wirkstoff THC im Blut. Der Grenzwert für THC im Blutserum für das Führen eines Kraftfahrzeuges (Auto aber z. B. auch E-Scooter) wurde zum 22.08.2024 auf 3,5 ng/mL angehoben [1].
Wann genau nach dem Konsum von Cannabis der Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum unterschritten wird, kann von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein. Außerdem ist dies von der Dosis und der Konsumhäufigkeit abhängig. Somit ist es schwer vorhersehbar, wann nach einem Konsum das Führen eines Kraftfahrzeuges wieder erlaubt ist. Testen Sie daher nach dem Cannabiskonsum, wenn Sie sich wieder in der Lage fühlen ein Fahrzeug zu führen, den THC-Wert im Blut.
Als nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke akkreditiertes Labor ist die MVZ Labor Krone GmbH in der Lage, die THC-Konzentration im Blut analytisch festzustellen. Vereinbaren Sie Ihren Termin zur THC-Wert-Messung, Montag – Freitag 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Wir entnehmen Ihnen eine Blutprobe in den Praxisräumen des Labor Krone in Bad Salzuflen, die anschließende Analyse nimmt wenige Tage in Anspruch. Ihr Testergebnis erhalten Sie per Post.
Ein einmaliger Verstoß des Fahrens unter THC-Einfluss wird derzeit mit einer Geldbuße in Höhe von 500 € und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bei wiederholten Verstößen erhöhen sich Geldstrafe und Dauer des Fahrverbotes. Zudem kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) veranlasst werden. Ein Führerscheinentzug geht mit erheblichen Einschränkungen der Mobilität einher und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erfordert in der Regel einen Abstinenznachweis durch Abgabe von Urin- oder Haarproben.
Grundsätzlich sollten Sie vor jedem Fahrtantritt selbst prüfen, ob Sie sich in der Lage fühlen, ein Fahrzeug sicher zu führen. Bei deutlichen THC-typischen (Fahr-)Auffälligkeiten, drohen Ihnen auch bei Unterschreitung des THC-Grenzwertes strafrechtliche Konsequenzen.
Preis incl. Blutentnahme, Analyse und Befundversand* 49,99 €
Bar- und EC-Zahlung möglich. *Aus Datenschutzgründen ist ein Befundversand per Mail nicht möglich.

Kontakt:
Tel. 05222 8076-0
E-Mail:

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[1]Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 266, ausgegeben zu Bonn am 21. August 2024, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/266/VO.html
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THC-Gehalt in Cannabisblüten

Gemäß dem „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Cannabisgesetz, CanG) darf man ab 1. Juli 2024 als Einzelperson im privaten Eigenanbau oder als Mitglied einer Anbauvereinigung (Cannabis Social Club, CSC) Cannabis für den Eigengebrauch aufzüchten. Hierbei dürfen von einem CSC pro Person und Monat maximal 50 Gramm Cannabis abgegeben werden. An Heranwachsende (18 – 20 Jahre) dürfen dagegen maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat mit einem THC-Gehalt von maximal 10 % abgegeben werden (§ 19 Abs. 3 KCanG). Die THC-Gehalte moderner Züchtungen können diesen zulässigen Höchstwert jedoch um ein Vielfaches überschreiten. Bei der Weitergabe von Cannabis an Mitglieder der Anbauvereinigung soll hierbei u. a. der durchschnittliche THC- sowie CBD-Gehalt auf einem Informationszettel angegeben werden (§ 21 Abs. 2 KCanG). Zudem „haben die Anbauvereinigungen regelmäßig Stichproben von dem angebauten Cannabis und dem genannten Vermehrungsmaterial zu nehmen und zu untersuchen“ (§ 18 Abs. 2 KCanG).
Die MVZ Labor Krone GmbH ist in der Lage, den THC- und CBD-Gehalt von Cannabis-Blüten analytisch festzustellen. Für die Analyse wird eine repräsentative Stichprobe der Gesamtmenge (einer Charge oder Erntemenge) benötigt, um sowohl den exakten Tetrahydrocannabinol- (THC) als auch den genauen Cannabidiol- (CBD) Gehalt in Prozent zu ermittelt. Dies kann Ihnen abseits rechtlicher Aspekte auch zur Qualitätssicherung ihrer Produktion dienen.
Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich gerne unter der Servicenummer 05222 8076 123 an die Abteilung Toxikologie der MVZ Labor Krone GmbH.

Bestimmung von PTHR, VIP und GLUK

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Analyte Parathormon-related Peptid (PTHrP), Vasoaktives intestinales Peptid (VIP) und Glukaogon (GLUK) sind präanalytisch sehr instabil.

Um valide Resultate zu erhalten, hat der Testhersteller seine Vorgaben zur Präanalytik verschärft.
Ab dem 1. März 2026 kann die Analyse nur noch aus gefrorenem Aprotinin-stabilisiertem
EDTA-Plasma durchgeführt werden.
Diese speziellen Röhrchen für die Blutentnahme können Sie bei uns bestellen. Durch den enthaltenen
Zusatz Aprotinin wird der Abbau von genannten Parametern inhibiert und der Analyt stabilisiert.

Die Blutprobe muss spätestens 2 Stunden nach der Entnahme zentrifugiert werden, das Plasma
abgenommen und tiefgefroren werden. Danach kann das Plasma bei –20°C bis zu 4 Wochen
gelagert und transportiert werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Dr. rer. nat. Sylvia Schön Tel. 05222 8076-159

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Laborinformation: pTau217 im Plasma

Liebe Neurologinnen und Neurologen,

wir freuen uns, Ihnen in Kooperation mit unserem Partnerlabor die Bestimmung des Demenzmarkers
pTau217 im Plasma anbieten zu können. Damit ergibt sich die Möglichkeit einer minimalinvasiven Labordiagnostik zur Abklärung einer Alzheimer-Demenz bereits in einem frühen Stadium der Erkrankung und es eröffnen sich neue Perspektiven für Diagnostik, Prognose und Therapie-Monitoring.

pTau217 ist eine (an Threonin 217) phosphorylierte Tau-Variante, die auch im Plasma zuverlässig messbar
ist. Sie spiegelt aufgrund ihrer engen Korrelation mit der Amyloid- und der Tau-Pathologie im Liquor die
Alzheimer-Demenz im Plasma mit hoher krankheitsspezifischer Aussagekraft wider und erlaubt eine gute
Differenzierung der Alzheimer-Krankheit gegenüber anderen neurodegenerativen Erkrankungen.

Hinweis: Dieser Test sollte nicht für ein flächendeckendes Screening asymptomatischer Personen, sondern
zur gezielten Abklärung einer (milden) kognitiven Beeinträchtigung mit Verdacht auf eine Alzheimer-
Demenz angewendet werden. Die Entscheidung zur Testdurchführung sollte in enger Abstimmung mit
neurologischen Fachärztinnen und Fachärzten erfolgen.

Die Beurteilung der pTau217-Konzentrationen sind von Einflussgrößen wie Alter, Geschlecht, BMI, Nierenfunktionund anderen Grunderkrankungen wie Apoplex und Myokardinfarkt abhängig und müssen immer im Zusammenhang mit weiteren Befunden bewertet werden. Die Entscheidungsgrenzen gelten nur für nierengesunde Patienten!

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dr. rer. nat. Sylvia Schön Tel. 05222 8076-159
Jasmin Steube, M.Sc. Tel. 05222 8076-476

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Veranstaltung: Laborproben – Präanalytik und Logistik

Herstellerinformation zur Bestimmung der TSH-Rezeptor-Auto-Antikörper (TRAK)

November 2025

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Reagenzienhersteller Roche hat uns auf folgenden Sachverhalt hingewiesen:

Unter Verwendung der von Roche in Umlauf gebrachten Reagenzien ist es zu Fehlbestimmungen der TRAK-Auto-Antikörper gekommen. D.h. die von unserem Labor im Zeitraum vom 20.02.2025 bis zum 24.11.2025 erhobenen gemessenen Werte im Grenzwertbereich können um bis zu ca. 50% falsch zu niedrig gemessen worden sein.

Mit Erreichen dieser Nachricht haben wir die Analytik unverzüglich auf eine nicht betroffene Reagenziencharge umgestellt. Als weitere Maßnahme haben wir einen groben Vergleich der TRAK-Konzentrationen mit Vorbefunden, TSH-Spiegeln sowie von fT3 und fT4 vorgenommen, ohne dass wir auf ersichtliche Diskrepanzen gestoßen sind.

Sollten Ihnen allerdings im Zusammenhang mit den klinischen Daten Unregelmäßigkeiten auffallen, wird eine Kontrollmessung empfohlen.

Wichtige Korrekturmaßnahme: Abweichungen des Elecsys® Anti-TSHR bei cobas® e 411,
cobas® e 402 und cobas® e 801 (Referenz: RDS-CoreLab-2025-004)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Labor Krone

Moderne Allergiediagnostik mit dem ALEX²

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

gern informieren wir Sie über die neuen Möglichkeiten der modernen Allergie-Diagnostik im Labor Krone.

Rund 90% aller Allergien zählen zum Soforttyp, auch Typ-I-Allergie genannt, bei dem die Reaktion unmittelbar nach Allergenkontakt einsetzt. Diese schnelle Immunantwort wird durch IgE-Antikörper gegen das Allergen vermittelt.

Auslöser erkennen

Die Suche nach dem allergieauslösenden Stoff kann mit einzelnen Hauttests und Blutuntersuchungen auf einzelne Allergene sehr langwierig sein. Besonders wenn man unter allergischen Symptomen wie laufende Nase, juckende Augen, Husten, Atembeschwerden und Hautausschlägen leidet, aber keinen konkreten Verdacht hat, welches Allergen die Symptome auslöst. Und auch bei mehrfach sensibilisierten Personen ist es oft schwierig, den konkreten Auslöser zu finden.

Allergen-Screening

In Fällen ohne konkreten Verdacht liefert ein umfassendes Allergen-Screening ein detailliertes Sensibilisierungsprofil. Der innovative Allergietest ALEX2® Allergy Explorer misst spezifische IgE-Antikörper von 295 potenziellen Allergieauslösern in nur 1 ml Blut (Serum). Damit deckt er 99% der möglichen Typ-I-Allergenquellen ab. Der Test identifiziert dabei nicht nur die Allergieauslöser, sondern liefert auch Hinweise auf Kreuzallergien und dem Risiko einer anaphylaktischen Reaktion.

Die Krankheitsgeschichte (Anamnese) und eine Untersuchung der Patientin/des Patienten sind die ersten Schritte einer Allergiediagnose. Für das Allergen-Screening wird in der Arztpraxis dann eine Blutprobe entnommen und zur Analyse in das Labor geschickt. Das Laborergebnis wird einem verständlichen Laborbericht mit diagnostischer Beurteilung übermittelt.

Allergiediagnostik als Wunschleistung

Allergiediagnostik als Vorsorge gehört in der Regel nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und muss gegebenenfalls vom Patienten/der Patientin selbst übernommen werden. Weiterführende Untersuchungen bei Bestätigung einer Verdachtsdiagnose werden von den Kassen in begrenztem Umfang bezahlt. Das Allergen-Screening mit dem ALEX2® Allergy Explorer ist eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Labor Krone

Aktuelle Publikationen – Neurale Antikörper

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

gern möchten wir Sie auf die aktuellen Publikationen im Bereich der Neuralen Antikörper aufmerksam machen:

Zum Thema „Temporallappenepilepsie und GAD-Antiköper“ ist von Herrn Prof. Dr. Christian Bien in dem renommierten Journal „Neurology Neuroimmunology Neuroinflammation“ ein Artikel erschienen, der die GAD-Antikörper-assoziierte Temporallappenepilepsie als neues epilepsie-Syndrom beschreibt und auch unsere Labormethoden zur Diagnostik dieser Antikörper erläutert .

Erschienen in: Rada A et al. Neurol Neuroimmunol Neuroinflamm 2025;12(4):e200422.

Weitere relevante Artikel finden sich zu folgenden Themen:

Anti-AMPA Receptor Encephalitis: In der retrospektiven, internationalen Kollaborationsstudie wurden ausgeprägte, klinisch-radiologische Merkmale bei Kindern und Erwachsenen mit Anti-AMPA-Enzephalitis gezeigt. Bei einem Beobachtungszeitraum von über 24 Monaten, wurden bei 68% der untersuchten Patienten – alles Erwachsene – neurologgische Folgeerscheinungen erkannt, wobei die Resultate dramatischer sind, wenn Patienten nicht auf first-line Immuntherapie ansprechen.

Erschienen in: Milano C et al. Neurol Nweuroimmunol Neuroinflamm 2025;12(5):e200453

Autoimmune encephalitis-associated epilepsy: In der Übersichtsarbeit wird eine Untergruppe der Autoimmun-Enzephalitis beleuchtet, die aufgrund eines gemeinsamen Mechanismus der strukturellen Schädigung und Beteiligung von zytotoxischen T-Zellen resistent gegen Immuntherapie sind. Das neue Konzept der Autoimmun enzephalitis-assoziierten Epilepsie (AEAE) wird anhand klinischer Charakteristika verdeutlicht und erforderliche Änderungen in der Diagnostik und Therapie disktutiert.

Erschienen in: Steriade C et al. Nat Rev Neurol. 2025 Jun;21(6):312-326

LGI1 encephalitis: Zwei Drittel der Patienten mit einer LGI1-Ezephalitis (anti-leucine rich, glioma inactivated 1 (LGI1) encephalitis) entwickeln eine Hippokampusatrophie – Abnahme des Hippokampusvolumens, Absterben von Neuronen und reaktive Veränderung von Gliazellen. Die retrospektive Untersuchung von Antikörper- und MRT-Daten zeigt eine Korrelation der Hippokampusatrophie mit den LGI1-Antikörper Subklassen 1 – 3, die zusätzlich zur Subklasse 4 in diesem Krankheitsbild auftauchen.

Erschienen in: Bien CG et al.  J Neurol 2024 Aug;271: 6325–6335

Veranstaltung: Webinar – Pränataldiagnostik

Update zum Corona-Virus (SARS-CoV-2/COVID-19)

Aus aktuellem Anlass informieren wir über die neue Corona-Virus-Variante „Nimbus“. Hierbei handelt es sich um die SARS-CoV-2 Variante NB.1.8.1, einen neuen Subtyp der Omikron-Variante.

NB.1.8.1 wurde erstmals Anfang des Jahres nachgewiesen und ihr Anteil an den Virusvarianten nimmt seitdem stetig zu. Von der Welt Gesundheit Organisation (WHO) wurde sie daher Ende Mai als „Variante unter Beobachtung“ (variant under monitoring, VUM) klassifiziert; die niedrigste der drei möglichen Warnstufen.

NB.1.8.1 scheint leichter übertragbar zu sein als die bisherigen Varianten. Die Symptome und der Schweregrad der Erkrankung sind aber unverändert. Auch die momentan verwendeten Impfstoffe sind weiterhin wirksam. Die WHO sieht derzeit deshalb keinen Grund zur Besorgnis.

Weiter Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Quelle WHO: https://cdn.who.int/media/docs/default-source/documents/epp/tracking-sars-cov-2/23052025_nb.1.8.1_ire.pdf?sfvrsn=7b14df58_5

Quelle RKI: https://public.data.rki.de/t/public/views/IGS_Dashboard/DashboardSublineages?%3Aembed=y&%3AisGuestRedirectFromVizportal=y

Auch die neue Virusvariante NB.1.8.1 wird von dem in unserem Labor eingesetzten PCR-Test zuverlässig als positiv für SARS-CoV-2 detektiert.

Da es keinen Hinweise auf einen schwereren Krankheitsverlauf mit NB.1.8.1 gibt, ist derzeit eine exakte Bestimmung der Virusvariante klinisch nicht relevant und wird daher im Labor nicht durchgeführt.

KIR Genotypisierung 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie gerne auf unsere neue Diagnostik zur KIR- und HLA-C Genotypisierung im Kontext von unerfülltem Kinderwunsch, Implantationsversagen oder Fehlgeburten hinweisen. Die Interaktionen der Killerzell-Immunglobulin-like-Rezeptoren (KIR) in den uterinen NK-Zellen und HLA-C Antigenen des Embryos können eine Rolle bei verschiedenen Schwangerschaftskomplikationen oder Fehlgeburten spielen. Mit der angebotenen KIR Genotypisierung wird untersucht, ob bei der Frau ein KIR Genotyp vorliegt (AA), der mitursächlich für einen unerfüllten Kinderwunsch oder Schwangerschaftskomplikationen sein kann. In Kombination mit dem HLA-C Genotyp kann so eine mögliche Erklärung und ein neuer Ausgangspunkt für eine Kinderwunschbehandlung gefunden werden.

Nach Analyse der 16 KIR-Gene wird der sich daraus ergebenden KIR-Genotyp (AA oder Bx) ermittelt. Eine HLA-C Genotypisierung kann als Stufendiagnostik oder gleichzeitig angefordert werden. Für den möglichen Vater kann eine HLA-C Analyse als eigener Auftrag ebenfalls sinnvoll sein, v.a. wenn bei der Partnerin der KIR Genotyp AA vorliegt. 

Einsendung der Proben:

  • Einwilligungserklärung gemäß Gendiagnostikgesetz notwendig 
  • Die Analytik muss über einen Arzt angefordert werden, der gemeinsam mit Ihnen unseren Anforderungsschein im Rahmen einer Beratung ausfüllt. Gerne senden wir Ihnen den passenden Schein per Mail zu und unterstützen Sie beim korrekten Ausfüllen.
  • Auf Wunsch kann die HLA-C Genotypisierung auch schon parallel zur KIR Genotypisierung und nicht als 2. Stufe im Anschluss erfolgen – dann fallen entsprechend direkt die Kosten für beide Analysen an.
  • Die Einwilligung nach Gendiagnostikgesetz muss von Ihnen und Ihrem Arzt unterschrieben werden

Anforderungstext

  • KIR- und HLA-C-Genotypisierung (wenn gewünscht Stufendiagnostik angeben)

Probenversand:

  • Das Material können Sie uns postalisch zusenden 

Abrechnung
Nur als Selbstzahlerleistung möglich:
KIR Genotypisierung: 241,33 €
HLA-C Genotypisierung: 227,91 €

Wichtiges:
Bitte beachten Sie, dass wir keine Fremdbefunde anderer Labore inkl. DKMS bewerten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 
Dr. rer. nat. Christina Winkler (cwinkler@laborkrone.de)
Dr. rer. nat. Christiane Walter (cwalter@laborkrone.de)
Tel. 05222 8076-460

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone