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Aktuelle Publikationen – Neurale Antikörper

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

gern möchten wir Sie auf die aktuellen Publikationen im Bereich der Neuralen Antikörper aufmerksam machen:

Zum Thema „Temporallappenepilepsie und GAD-Antiköper“ ist von Herrn Prof. Dr. Christian Bien in dem renommierten Journal „Neurology Neuroimmunology Neuroinflammation“ ein Artikel erschienen, der die GAD-Antikörper-assoziierte Temporallappenepilepsie als neues epilepsie-Syndrom beschreibt und auch unsere Labormethoden zur Diagnostik dieser Antikörper erläutert .

Erschienen in: Rada A et al. Neurol Neuroimmunol Neuroinflamm 2025;12(4):e200422.

Weitere relevante Artikel finden sich zu folgenden Themen:

Anti-AMPA Receptor Encephalitis: In der retrospektiven, internationalen Kollaborationsstudie wurden ausgeprägte, klinisch-radiologische Merkmale bei Kindern und Erwachsenen mit Anti-AMPA-Enzephalitis gezeigt. Bei einem Beobachtungszeitraum von über 24 Monaten, wurden bei 68% der untersuchten Patienten – alles Erwachsene – neurologgische Folgeerscheinungen erkannt, wobei die Resultate dramatischer sind, wenn Patienten nicht auf first-line Immuntherapie ansprechen.

Erschienen in: Milano C et al. Neurol Nweuroimmunol Neuroinflamm 2025;12(5):e200453

Autoimmune encephalitis-associated epilepsy: In der Übersichtsarbeit wird eine Untergruppe der Autoimmun-Enzephalitis beleuchtet, die aufgrund eines gemeinsamen Mechanismus der strukturellen Schädigung und Beteiligung von zytotoxischen T-Zellen resistent gegen Immuntherapie sind. Das neue Konzept der Autoimmun enzephalitis-assoziierten Epilepsie (AEAE) wird anhand klinischer Charakteristika verdeutlicht und erforderliche Änderungen in der Diagnostik und Therapie disktutiert.

Erschienen in: Steriade C et al. Nat Rev Neurol. 2025 Jun;21(6):312-326

LGI1 encephalitis: Zwei Drittel der Patienten mit einer LGI1-Ezephalitis (anti-leucine rich, glioma inactivated 1 (LGI1) encephalitis) entwickeln eine Hippokampusatrophie – Abnahme des Hippokampusvolumens, Absterben von Neuronen und reaktive Veränderung von Gliazellen. Die retrospektive Untersuchung von Antikörper- und MRT-Daten zeigt eine Korrelation der Hippokampusatrophie mit den LGI1-Antikörper Subklassen 1 – 3, die zusätzlich zur Subklasse 4 in diesem Krankheitsbild auftauchen.

Erschienen in: Bien CG et al.  J Neurol 2024 Aug;271: 6325–6335

Veranstaltung: Webinar – Pränataldiagnostik

Update zum Corona-Virus (SARS-CoV-2/COVID-19)

Aus aktuellem Anlass informieren wir über die neue Corona-Virus-Variante „Nimbus“. Hierbei handelt es sich um die SARS-CoV-2 Variante NB.1.8.1, einen neuen Subtyp der Omikron-Variante.

NB.1.8.1 wurde erstmals Anfang des Jahres nachgewiesen und ihr Anteil an den Virusvarianten nimmt seitdem stetig zu. Von der Welt Gesundheit Organisation (WHO) wurde sie daher Ende Mai als „Variante unter Beobachtung“ (variant under monitoring, VUM) klassifiziert; die niedrigste der drei möglichen Warnstufen.

NB.1.8.1 scheint leichter übertragbar zu sein als die bisherigen Varianten. Die Symptome und der Schweregrad der Erkrankung sind aber unverändert. Auch die momentan verwendeten Impfstoffe sind weiterhin wirksam. Die WHO sieht derzeit deshalb keinen Grund zur Besorgnis.

Weiter Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Quelle WHO: https://cdn.who.int/media/docs/default-source/documents/epp/tracking-sars-cov-2/23052025_nb.1.8.1_ire.pdf?sfvrsn=7b14df58_5

Quelle RKI: https://public.data.rki.de/t/public/views/IGS_Dashboard/DashboardSublineages?%3Aembed=y&%3AisGuestRedirectFromVizportal=y

Auch die neue Virusvariante NB.1.8.1 wird von dem in unserem Labor eingesetzten PCR-Test zuverlässig als positiv für SARS-CoV-2 detektiert.

Da es keinen Hinweise auf einen schwereren Krankheitsverlauf mit NB.1.8.1 gibt, ist derzeit eine exakte Bestimmung der Virusvariante klinisch nicht relevant und wird daher im Labor nicht durchgeführt.

KIR Genotypisierung 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie gerne auf unsere neue Diagnostik zur KIR- und HLA-C Genotypisierung im Kontext von unerfülltem Kinderwunsch, Implantationsversagen oder Fehlgeburten hinweisen. Die Interaktionen der Killerzell-Immunglobulin-like-Rezeptoren (KIR) in den uterinen NK-Zellen und HLA-C Antigenen des Embryos können eine Rolle bei verschiedenen Schwangerschaftskomplikationen oder Fehlgeburten spielen. Mit der angebotenen KIR Genotypisierung wird untersucht, ob bei der Frau ein KIR Genotyp vorliegt (AA), der mitursächlich für einen unerfüllten Kinderwunsch oder Schwangerschaftskomplikationen sein kann. In Kombination mit dem HLA-C Genotyp kann so eine mögliche Erklärung und ein neuer Ausgangspunkt für eine Kinderwunschbehandlung gefunden werden.

Nach Analyse der 16 KIR-Gene wird der sich daraus ergebenden KIR-Genotyp (AA oder Bx) ermittelt. Eine HLA-C Genotypisierung kann als Stufendiagnostik oder gleichzeitig angefordert werden. Für den möglichen Vater kann eine HLA-C Analyse als eigener Auftrag ebenfalls sinnvoll sein, v.a. wenn bei der Partnerin der KIR Genotyp AA vorliegt. 

Einsendung der Proben:

  • Einwilligungserklärung gemäß Gendiagnostikgesetz notwendig 
  • Die Analytik muss über einen Arzt angefordert werden, der gemeinsam mit Ihnen unseren Anforderungsschein im Rahmen einer Beratung ausfüllt. Gerne senden wir Ihnen den passenden Schein per Mail zu und unterstützen Sie beim korrekten Ausfüllen.
  • Auf Wunsch kann die HLA-C Genotypisierung auch schon parallel zur KIR Genotypisierung und nicht als 2. Stufe im Anschluss erfolgen – dann fallen entsprechend direkt die Kosten für beide Analysen an.
  • Die Einwilligung nach Gendiagnostikgesetz muss von Ihnen und Ihrem Arzt unterschrieben werden

Anforderungstext

  • KIR- und HLA-C-Genotypisierung (wenn gewünscht Stufendiagnostik angeben)

Probenversand:

  • Das Material können Sie uns postalisch zusenden 

Abrechnung
Nur als Selbstzahlerleistung möglich:
KIR Genotypisierung: 241,33 €
HLA-C Genotypisierung: 227,91 €

Wichtiges:
Bitte beachten Sie, dass wir keine Fremdbefunde anderer Labore inkl. DKMS bewerten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 
Dr. rer. nat. Christina Winkler (cwinkler@laborkrone.de)
Dr. rer. nat. Christiane Walter (cwalter@laborkrone.de)
Tel. 05222 8076-460

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

KIR Genotypisierung 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie gerne auf unsere neue Diagnostik zur KIR- und HLA-C Genotypisierung im Kontext von unerfülltem Kinderwunsch, Implantationsversagen oder Fehlgeburten hinweisen. Die Interaktion der Killerzell-Immunglobulin-like-Rezeptoren (KIR) in den uterinen NK-Zellen und HLA-C Antigenen des Embryos können eine Rolle bei verschiedenen Schwangerschaftskomplikationen spielen. Mit der angebotenen KIR Genotypisierung wird untersucht, ob bei der Frau ein KIR Genotyp vorliegt (AA), der mitursächlich für den unerfüllten Kinderwunsch sein kann. In Kombination mit dem HLA-C Genotyp kann so eine mögliche Erklärung für den unerfüllten Kinderwunsch und ein neuer Ausgangspunkt für eine Kinderwunschbehandlung gefunden werden.

Nach Analyse der 16 KIR-Gene wird der sich daraus ergebenden KIR-Genotyp (AA oder Bx) ermittelt. Eine HLA-C Genotypisierung kann als Stufendiagnostik oder gleichzeitig angefordert werden. Für den möglichen Vater kann eine HLA-C Analyse als eigener Auftrag ebenfalls sinnvoll sein, v.a. wenn bei der Partnerin der KIR Genotyp AA vorliegt. 

Anforderungsschein
Für diese genetische Diagnostik wird eine Einwilligungs-Erklärung gemäß Gendiagnostikgesetz benötigt. Bitte verwenden Sie für die Anforderung einen auf unserer Website verlinkten Humangenetik Anforderungsschein.

Anforderungstext
KIR- und HLA-C-Genotypisierung (wenn gewünscht Stufendiagnostik angeben)

Abrechnung
Nur als Selbstzahlerleistung möglich:
KIR Genotypisierung: 241,33 €
HLA-C Genotypisierung: 227,91 €

Probenmaterial
3 ml EDTA Blut
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Dr. rer. nat. Christina Winkler und Dr. rer. nat. Christiane Walter Tel. 05222 8076-460

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Update: Neurofilamente im Serum

Liebe Neurologinnen, liebe Neurologen,

wir haben die Analytik der Neurofilamente im Serum von der phosphorylierten Neurofilament-
Schwerkette (pNfH) auf die Bestimmung der Neurofilament-Leichtkette (sNfL) geändert. Neben
einer höheren Sensitivität verfügt dieser Assay über eine robustere Präanalytik. Die sNfLs sind für
48 Stunden bei Raumtemperatur stabil, bei längerer Lagerung (bis zu 7 Tage) müssen die Proben bei
4°C– 8°C gekühlt werden.

Die Neurofilament-Leichtkette ist das am häufigsten vorkommende Intermediärfilament im ZNS.
Als Biomarker spiegeln erhöhte sNfL akute neuroaxonale Schädigungen im ZNS, wie z. B. bei
Multipler Sklerose (MS), Amyotropher Lateralsklerose (ALS), Demenz, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit,
Schädel-Hirn-Trauma etc. wider.

Der besondere Aspekt ist die Bestimmung der sNfLs bei Multipler Sklerose; der hochsensitive
Immunoassay ermöglicht eine spezifische Quantifizierung und erlaubt somit das Erkennen einer
Krankheitsaktivität, bevor diese im MRT sichtbar wird. Die Veränderungen der sNfL-Werte korrelieren
mit der MS-Krankheitsaktivität (sNfL-Anstieg) und Therapieansprechen (sNfL-Reduktion).
Die NfL-Spiegel im Serum sind u. a. abhängig vom Alter; der altersabhängige Anstieg
beträgt etwa 2,5% pro Jahr.

Unverändert bestimmen wir weiterhin die phosphorylierten Neurofilament-Schwerketten
(pNfH) im Liquor sowie den Freie Kappa-Leichtketten-Index.

Die Bestimmung von NfL ist bei der schubförmig verlaufenden MS eine Regelleistung.

Im Rahmen dieser Anpassung haben wir unseren Neurodiagnostikum Anforderungsschein 2
überarbeitet. Wir bitten um Verwendung des neuen Einsendescheins, den Sie direkt von unserer
Homepage ausdrucken können.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Jasmin Steube, M. Sc. Tel. 05222 8076-476
Dr. rer. nat. Sylvia Schön Tel. 05222 8076-159

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Nachweis von Respirationstrakterregern

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie gerne auf unsere Diagnostik zum Nachweis von Respirationstrakterregern mittels PCR-Verfahren hinweisen.

Mit unserem an die heutigen Erfordernisse angepassten Multiplex-PCR-Test können 26 relevante virale und bakterielle Erreger bzw. Subtypen gleichzeitig aus einer Probe nachgewiesen werden.

Bei Bedarf zur Klärung weiterer Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Anforderungsschein

Überweisungsschein Ü10 oder Ü10 mit Anhang

Anforderungstext: »Respi-PCR«

Abrechnung

EBM im Verdachtsfall*

IGeL
SARS-CoV-2 + Influenza + RSV  33,52€
SARS-CoV-2 + Respi-Multiplex  67,02€

*Ausnahmeziffer 32006 bei Verdacht auf meldepflichtige Erkrankungen

Probenmaterial

(1 ml Material bzw. 1– 2 Abstriche)
• Nasalabstrich /-spülung
• Nasopharyngealabstrich / -aspirat
• Rachenabstrich
• Trachealsekret / -aspirat
• Bronchiallavage (BAL)
• Sputum
• andere Materialien nach Rücksprache

Erregerspektrum (Multiplex-PCR)

SARS-CoV-2 Virus
Influenza A Virus
Influenza B Virus
RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus)
Adenovirus (AdV)
Enterovirus (HEV)
Parainfluenza virus 1 (PIV 1)
Parainfluenza virus 2 (PIV 2)
Parainfluenza virus 3 (PIV 3)
Parainfluenza virus 4 (PIV 4)
Metapneumovirus (MPV)
Bocavirus (HBoV)
Rhinovirus (HRV)
Coronavirus NL63 (CoV NL63)
Coronavirus 229E (CoV 229E)
Coronavirus OC43 (CoV OC43)
Legionella pneumophila (LP)
Haemophilus influenzae (HI)
Streptococcus pneumoniae (SP)

Neuer Anforderungsschein Toxikologie

wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass ab sofort ein neuer Anforderungsschein für die Toxikologie zur Verfügung steht. Dieser Schein ersetzt unseren alten Belegtyp 4 für Drogen, Medikamente und Alkoholkonsummarker und soll Ihnen das Einreichen von Proben und Aufträgen im Bereich der Toxikologie erleichtern. So stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Informationen vollständig und korrekt angegeben werden.

Für zusätzliche Unterstützung haben wir eine detaillierte Anleitung als weiteren Anhang hinzugefügt. Diese erklärt jeden Abschnitt des Formulars Schritt für Schritt.

Sollten Sie dennoch Fragen oder Unsicherheiten haben, stehen Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

Wir hoffen, dass der neue Anforderungsschein Ihnen die Arbeit erleichtert und die Qualität und Effizienz unserer gemeinsamen Zusammenarbeit weiter verbessert.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Labor Krone

Anhang:

Anforderunggschein (PDF)
Anleitung zum Anforderungsschein (PDF)

Neues Postfach des Labor Krone

Unser Postfach, welches Sie bisher z.B. auf unseren Versandumschlägen und Postboxen finden konnten, ändert sich mit sofortiger Wirkung:

MVZ Labor Krone eGbR
Postfach 5154
32055 Herford

Ihre ab jetzt bestellten Postboxen und Versandumschläge weisen selbstverständlich schon die neue Adresse auf.
Am Probentransport mit Ihrem Laborkurierfahrer ändert sich durch die Umstellung nichts.
Sollten Sie noch Versandmaterial mit unserer alten Postfachanschrift vorrätig haben, können Sie dies gerne weiter verwenden. Wir haben sichergestellt, dass die Post uns diese Eingänge bis mindestens Juni 2025 an unsere Haus-Anschrift zustellt.
Wir freuen uns auf Ihre Post!

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Labor Krone

THC-Bestimmung im Blut und Cannabisblüten (Update: 04.11.24)

Nach Konsum von Cannabis befindet sich der aktive Wirkstoff THC im Blut. Der Grenzwert für THC im Blutserum für das Führen eines Kraftfahrzeuges (Auto aber z. B. auch E-Scooter) wurde zum 22.08.2024 auf 3,5 ng/mL angehoben [1].

Wann genau nach dem Konsum von Cannabis der Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum unterschritten wird, kann von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein. Außerdem ist dies von der Dosis und der Konsumhäufigkeit abhängig. Somit ist es schwer vorhersehbar, wann nach einem Konsum das Führen eines Kraftfahrzeuges wieder erlaubt ist. Testen Sie daher nach dem Cannabiskonsum, wenn Sie sich wieder in der Lage fühlen ein Fahrzeug zu führen, den THC-Wert im Blut.

Vereinbaren Sie Ihren Termin zur THC-Wert-Messung, Montag – Freitag 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Wir entnehmen Ihnen eine Blutprobe in den Praxisräumen des Labor Krone in Bad Salzuflen, die anschließende Analyse nimmt wenige Tage in Anspruch. Ihr Testergebnis erhalten Sie per Post.

Ein einmaliger Verstoß des Fahrens unter THC-Einfluss wird derzeit mit einer Geldbuße in Höhe von 500 € und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bei wiederholten Verstößen erhöhen sich Geldstrafe und Dauer des Fahrverbotes. Zudem kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) veranlasst werden. Ein Führerscheinentzug geht mit erheblichen Einschränkungen der Mobilität einher und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erfordert in der Regel einen Abstinenznachweis durch Abgabe von Urin- oder Haarproben.

Grundsätzlich sollten Sie vor jedem Fahrtantritt selbst prüfen, ob Sie sich in der Lage fühlen, ein Fahrzeug sicher zu führen. Bei deutlichen THC-typischen (Fahr-)Auffälligkeiten, drohen Ihnen auch bei Unterschreitung des THC-Grenzwertes strafrechtliche Konsequenzen.

Preis incl. Blutentnahme, Analyse und Befundversand* 49,99 €

Bar- und EC-Zahlung möglich. *Aus Datenschutzgründen ist ein Befundversand per Mail nicht möglich.

Kontakt:
Tel. 05222 8076-0
E-Mail: info@laborkrone.de


[1]Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 266, ausgegeben zu Bonn am 21. August 2024, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/266/VO.html


THC-Gehalt in Cannabisblüten

Gemäß dem „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Cannabisgesetz, CanG) darf man ab 1. Juli 2024 als Einzelperson im privaten Eigenanbau oder als Mitglied einer Anbauvereinigung (Cannabis Social Club, CSC) Cannabis für den Eigengebrauch aufzüchten. Hierbei dürfen von einem CSC pro Person und Monat maximal 50 Gramm Cannabis abgegeben werden. An Heranwachsende (18 – 20 Jahre) dürfen dagegen maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat mit einem THC-Gehalt von maximal 10 % abgegeben werden (§ 19 Abs. 3 KCanG). Die THC-Gehalte moderner Züchtungen können diesen zulässigen Höchstwert jedoch um ein Vielfaches überschreiten. Bei der Weitergabe von Cannabis an Mitglieder der Anbauvereinigung soll hierbei u. a. der durchschnittliche THC- sowie CBD-Gehalt auf einem Informationszettel angegeben werden (§ 21 Abs. 2 KCanG). Zudem „haben die Anbauvereinigungen regelmäßig Stichproben von dem angebauten Cannabis und dem genannten Vermehrungsmaterial zu nehmen und zu untersuchen“ (§ 18 Abs. 2 KCanG).

Als nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke akkreditiertes Labor ist die MVZ Labor Krone GmbH in der Lage, den THC- und CBD-Gehalt von Cannabis-Blüten analytisch festzustellen. Für die Analyse wird eine repräsentative Stichprobe der Gesamtmenge (einer Charge oder Erntemenge) benötigt, um sowohl den exakten Tetrahydrocannabinol- (THC) als auch den genauen Cannabidiol- (CBD) Gehalt in Prozent zu ermittelt. Dies kann Ihnen abseits rechtlicher Aspekte auch zur Qualitätssicherung ihrer Produktion dienen.

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich gerne an unter der Servicenummer 05222 8076 123 an die Abteilung Toxikologie der MVZ Labor Krone GmbH.