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Änderung der Testung von Fluorchinolonen bei Enterobakterien und Pseudomonas aeruginosa

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Sensibilitätstestung von Erregern erfolgt in unserem Labor nach dem Regelwerk der CLSI (Clinical & Laboratory Standards Institute). Hier wurde eine Anpassung der Testung bei Enterobakterien und Pseudomonas aeruginosa vorgenommen, die durch uns zum 1. April 2019 umgesetzt wurde. Im genaueren wurde die MHK (Minimale Hemmkonzentration) zur Testung auf Ciprofloxacin und Levofloxacin herabgesetzt.

Diese Änderung kann zum einen Folgen für Ihre therapeutische Überlegungen haben, zum anderen könnten zukünftig mehrere Stämme als 3MRGN klassifiziert werden. Nähere Informationen ergeben sich aus den Originaltabellen:

Tabelle 1 und 2: Aktuelle MHK-Werte ab 1. April 2019

Tabelle 1 und 2: Aktuelle MHK-Werte ab 1. April 2019

Tabelle 3: Ursprüngliche MHK-Werte

Tabelle 3: Ursprüngliche MHK-Werte

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Dr. med. Patricia Wehmeier
Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
Fachärztin für Innere Medizin, ABS-Expertin (DGI)
Tel. 05222 8076-324

Neu im EBM: HE 4 und sFlt-1/PlGF-Quotient

Sehr geehrte Gynäkologinnen und Gynäkologen,

der Tumormarker HE 4 hat bei der Primär- und Rezidivdiagnostik eines Ovarialkarzinoms vergleichbare Eigenschaften wie der bisher im EBM (GOP 32390) aufgeführte Marker CA 125. HE 4 wurde nun in den EBM aufgenommen und kann ab dem 1. Oktober 2019 abgerechnet werden.

In die seit Mai 2019 gültige S2k-Leitlinie »Hypertensive Schwangerschaftserkrankungen: Diagnostik und Therapie« wurde der sFlt-1/ PlGF-Quotient als biochemischer Präeklampsiemarker integriert (sFlt-1: soluble fms-like tyrosine kinase-1; PlGF placental growth factor).

Zum 1. Oktober 2019 wird der sFlt-1/PlGF-Quotient in den EBM aufgenommen, wenn einer der folgenden Verdachtsmomente vorliegt:

  • fetale Wachstumsstörung
  • neu aufgetretener oder bestehender
    Hypertonus
  • Präeklampsie-assoziierter organischer oder labordiagnostischer Untersuchungsbefund,
    der keiner anderen Ursache
    zugeordnet werden kann
  • auffälliger dopplersonografischer Befund

Als Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen wurde festgelegt:

  • frühestens abrechenbar ab SSW 24+0
  • Verdachtskriterien auf Präeklampsie
  • maximal 3-mal im Behandlungsfall berechnungsfähig

Prognose der Präeklampsie mittels sFlt-1/PlGF-Quotient
und Handlungsempfehlungen

In Anlehnung an: Dröge LA, Verlohren S: Präeklampsie:
Aktuelle diagnostische und therapeutische Aspekte: Gynäkologie 2017; 50:213-221.

Wir möchten Sie bitten, eine Telefon- oder Faxnummer anzugeben, damit wir Ihnen kritische Befunde – auch außerhalb der Sprechzeiten – mitteilen können.

Für Ihre Fragen steht Ihnen Dr. Sylvia Schön, Tel. 05222 8076-159, zur Verfügung.

Diagnostik auf neurale Antikörper im Labor Krone

Aktualisierung des Untersuchungsprogramms

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir passen unsere Diagnostik auf neurale Antikörper kontinuierlich den neuesten Erkenntnissen und diagnostischen Möglichkeiten an. Daher aktualisieren wir ab dem 11. Februar 2019 unser Untersuchungsprogramm. Im Folgenden möchten wir kurz die wichtigsten Änderungen vorstellen:

Änderungen im Standardprogramm: VGKC-Komplex-Antikörper im Serum (RIA) werden nicht mehr im Rahmen des Standardprogramms untersucht. Mittlerweile gibt es ausreichend Evidenz, dass erhöhte VGKC-Komplex-Antikörper ohne Nachweis von Antikörpern gegen LGI1 und CASPR2 in der Primärdiagnostik keine klinische Relevanz besitzen (weitere Informationen). Eine Einzelanforderung ist aber weiterhin möglich. Mit dem im Standardprogramm enthaltenen zellbasierten Assay wird nun zusätzlich die Untersuchung von mGluR1-Antikörpern durchgeführt (weitere Informationen). Diese Änderungen haben keine Preiserhöhung zur Folge.

Ergänzungen auf dem Anforderungsschein (Belegtyp 18): Die Einzelanforderung klassischer onkoneuralerAntikörper (Immunblot) in der Rubrik »Autoimmunenzephalitiden« entfällt. Sie ist unter dieser Indikation allein nicht ausreichend und bereits im Standardprogramm enthalten. Unter »Polyneuropathie/Immunneuropathie« stehen die klassischen onkoneuralen Antikörper weiterhin als separate Anforderung zur Verfügung. Neu in unserem diagnostischen Angebot ist die Untersuchung auf Myositis-spezifische und -assoziierte Antikörper im Immunblot. Eine Auflistung der enthaltenen Parameter finden Sie unter der Indikation »Myositis«. In der Rubrik »Polyneuropathie/Immunneuropathie« bieten wir zudem ein Screening auf paranodale Antikörper mittels gewebebasiertem Assay an.

Bestellen Sie den aktuellen Anforderungsschein (Belegtyp 18) unter Angabe der gewünschten Stückzahl per E-Mail an neuroak@laborkrone.de oder telefonisch: 05222 8076-259. Bitte verwenden Sie die ältere Version nicht mehr. Gerne beantworten wir hier auch Ihre Fragen rund um die Anforderung der neuralen Antikörper. Versandmaterial kann über die Telefonnummer 05222 8076-444 bestellt werden.

Regionale Resistenzsituation von Gonokokken

Nach aktuellen Daten der WHO gehört die Gonorrhö weltweit zur dritthäufigsten sexuell übertragbaren Erkrankung (STI). Verlässliche epidemiologische Daten aus Deutschland liegen leider nicht vor, da für die Infektion mit Gonokokken keine Meldepflicht besteht. Zusätzlich wird weltweit eine Resistenzzunahme beobachtet. Zur Erhebung valider Daten bezüglich der Resistenzlage deutschlandweit wurde 2013 das GORENET-Projekt ins Leben gerufen, an dem das Labor Krone
teilnimmt.

In Anbetracht der Resistenzlage in unserer Region kann zur empirischen Therapie der Empfehlung der S2k-Leitlinie gefolgt werden: In unseren Einsendungen liegt die Sensibilität für Ceftriaxon bei 100% (nur OWL 100%) und für Azithromycin bei 88% (nur OWL 93%). Anzumerken ist, dass die Azithromycingabe bei der empirischen Behandlung eher auf die Koinfektion mit Chlamydien zielt.

Eine alternative Ciprofloxacintherapie sollte nur nach vorheriger Testung erfolgen, da die aktuelle Resistenzlage für eine empirische Therapie nicht ausreichend ist. Die genaue Resistenzlage ist in der Tabelle aufgeführt.

Fazit: Die leitliniengerechte empirische Therapie mit Ceftriaxon und Azithromycin ist in unserer Region zu empfehlen. Vor Therapiebeginn sollte Diagnostik mittels Abstrichen auf Gonokokken-PCR und Gonokokkenkultur (Cave: verschiedene Abstrichbestecke!) erfolgen. Der Erreger-Nachweis mittels PCR ist sensitiver als die Kultur, jedoch ist eine Resistenztestung nur bei kulturell anzüchtbaren Erregern möglich. Die Therapiekontrolle kann unter Berücksichtigung klinischer Aspekte erfolgen, ggf. kann ein Abstrich zur Gonokokkenkultur nach 3 – 7 Tagen nach Therapieende entnommen werden. Eine Untersuchung mittels PCR ist erst nach mind. 2 Wochen nach Therapieende sinnvoll, da sonst avitale Erreger nachgewiesen werden könnten. Eine Partnertherapie sollte erfolgen!

Tabelle Resistenz Gonokokken 2019

Resistenzen für N. gonorrhoeae in OWL, bzw. Gesamteinsendungen Labor Krone, Zeitraum: 01.01.2016 – 31.12.2018

Für weitere Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung:

Abteilung Mikrobiologie
Dr. med. Patricia Wehmeier, Dipl.-Biol. Andreas Groß, Telefon 05222 8076-0

Die Analyse des CMV-pp65-Antigens wird zum 31.12.2018 eingestellt

Wir möchten Sie bitten, ab dem 01.01.2019 statt des CMV-pp65-Antigens die quantitative CMV-PCR anzufordern. Die erforderliche Probenmenge beträgt 3 ml EDTA-Blut.

Bewertungskriterium: < 100 IU/ml (Nachweisgrenze)

Diese Methode ist präanalytisch weniger störanfällig. Sie weist darüber hinaus eine höhere Sensitivität und Reproduzierbarkeit für den Nachweis einer CMV-Reaktivierung auf, insbesondere bei immunsupprimierten oder leukopenischen Patienten. Die hohe Sensitivität der quantitativen CMV-PCR ist für das CMV-Monitoring unter Immunsuppression bzw. nach Organtransplantation die Methode der Wahl. CMV-DNA kann bereits bis zu 4 Wochen vor dem Auftreten einer CMV-assoziierten Erkrankung im Blut nachgewiesen werden, sodass ggf. frühzeitig eine Therapie eingeleitet werden kann.

Umgekehrt ist bei fehlendem Virusnachweis mittels PCR eine CMV-assoziierte Erkrankung nahezu ausgeschlossen.

Ihre Ansprechpartner im Labor:
Dr. Sylvia Schön Tel. 05222 8076-159
Dr. rer. nat. Robert Kulis-Horn Tel. 05222 8076-209

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Labor Krone

Neue Kennnummer 32004!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Zum 1.7. 2018 wird eine neue Kennnummer- 32004- zur schnellen und qualitätsgesicherten Antibiotikatherapie eingeführt. Die Untersuchungsindikation besteht im genauen Wortlaut für die «Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines gegebenenfalls erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung.«
Das bedeutet, bei Untersuchungen ab dem 1.7.2018 auf Erreger und Resistenzen können Sie gegenüber Ihrer KV diese Kennnummer angeben.

Folgende Leistungen werden bei Anwendung der Kennnummer 32004 nicht Ihrem individuellen Fallwert zugerechnet:

  • 32151: Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung
  • 32459: Procalcitonin (PCT)
  • 32720 bis 32727: Kulturelle Untersuchung auf ätiologisch relevante Bakterien
  • 32750, 32759 bis 32763: Differenzierung von Bakterienkulturen
  • 32772 und 32773: Empfindlichkeitsprüfungen
  • 32774 und 32775: Phänotypische Bestätigung einer Multiresistenz

Eine aktuelle Übersicht aller Kennnummer und weitere Informationen zur aktuellen Laborreform finden Sie auch als Download auf www.laborkrone.de/laborreform

Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung!

Labor Krone
Zentrale, Telefon +49 5222 8076-0

Diagnostik auf MOG-Antikörper im Labor Krone mittels Live-Cell-Assay

Erweiterung des Analysenspektrums neurologischer Antikörper

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

für die Diagnostik neuraler Antikörper bietet das Labor Krone bereits ein umfassendes Analysenspektrum an. Unter anderem haben Sie die Möglichkeit, Panels der relevanten Antikörper bei Verdacht auf Autoimmunenzephalitis, Polyneuropathie oder ein myasthenes Syndrom bestimmen zu lassen.

Ergänzend wird nun auch die Diagnostik auf MOG (Myelin-Oligodendrozyten-Glykoprotein)-Antikörper mittels Live-Cell-Assay im Labor Krone durchgeführt. Sie gilt als wichtiger Marker bei Verdacht auf ADEM (Akute disseminierte/demyelinisierende Enzephalomyelitis), NMO/NMOSD (Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen) oder Myelitis. Mit dem Live-Cell-Assay nutzen wir im Labor Krone eine hoch sensitive Methode, die durch Prof. Dr. Markus Reindl (Universität Innsbruck) entwickelt wurde. Alle Assays im Bereich der neuralen Antikörper werden durch Frau Dr. Corinna Bien (Fachärztin für Neurologie, Assistenzärztin für Labormedizin) und Herrn Prof. Dr. Christian Bien (Chefarzt des Epilepsiezentrums Bethel) ausgewertet und individuell interpretiert. Bei Rückfragen zur Befundinterpretation steht Ihnen die fachärztliche Beratung werktags von 11.00 -12.00 Uhr unter der Rufnummer +49 5222 8076-300 zur Verfügung.

Für die Bestimmung der MOG-Antikörper empfehlen wir eine Analyse im Serum, auf Wunsch kann ergänzend der Liquor untersucht werden. Pro Material wird ca. ein Milliliter benötigt. Der Versand kann ungekühlt per Post und unabhängig vom Wochentag erfolgen. Die Diagnostik wird in der Regel zweimal wöchentlich durchgeführt und bei positiven Befunden automatisch um eine Endpunkt-Titration ergänzt.

Allgemeine Informationen zur Bestimmung neuraler Antikörper im Labor Krone finden Sie auf der Seite Neurale Antikörper. Bei Fragen rund um die Anforderung oder für die Bestellung des Anforderungsscheins Belegtyp 18 kontaktieren Sie uns gerne unter der Rufnummer +49 5222 8076-259 oder per E-Mail an neuroak@laborkrone.de, für die Bestellung von Versandmaterial unter der Rufnummer +49 5222 8076-444.

Laborreform – was ändert sich ab 1. Juli 2018?

  • Grundsätzlich bezieht sich die Laborreform auf alle tatsächlich veranlassten und eigenerbrachten
    Laborkosten (unabhängig davon, ob die Leistungen in der eigenen Praxis, der Laborgemeinschaft
    oder im Facharztlabor erbracht werden).
  • Für jede Untersuchungsindikation werden nur einzelne Leistungen (GOP) aus den Laborkosten der Praxis herausgerechnet. Sie sind im Ziffernkranz der jeweiligen Kennnummer (früher Ausnahmekennziffer) aufgeführt. Alle anderen Laboruntersuchungen, die der Arzt für denPatienten im Quartal veranlasst oder abrechnet, sind für den Wirtschaftlichkeitsbonus relevant.
  • Jeder Fall, ob »teilweise« oder »komplett« budgetbefreit oder nicht, wird im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbonusberechnung berücksichtigt!
  • Der Wirtschaftlichkeitsbonus kann nicht negativ ausfallen, d. h. auch bei Überschreitung der oberen Grenzwerte entstehen keine Regressansprüche der KV’en oder sonstige Sanktionen. Der Wirtschaftlichkeitsbonus beträgt dann 0 Euro.
  • Bei Selektivverträgen (HzV-Verträgen) setzen Sie bitte die bekannte Kennummer 88192 in Ihre Abrechnung ein, damit auch diese Fälle den Wirtschaftlichkeitsbonus erhöhen. Bitte die 88192 auch auf dem Laborauftrag (Muster 10) im Feld Ausnahmeindikation vermerken!
  • Laboraufträge (Muster 10) in der Mutterschaftsvorsorge müssen als präventiv gekennzeichnet werden. Laborleistungen im Rahmen der MuVO (Abschnitt 1.7.4 EBM) werden grundsätzlich beim Wirtschaftlichkeitsbonus nicht berücksichtigt und schmälern diesen nicht. Die Kennnummer 32007 befreit im Vertretungsfall, im Notfall und bei Mit- und Weiterbehandlung die Laborleistungen, die in der GOP 01770 Betreuung einer Schwangeren inkludiert sind.
  • Die Untersuchungsindikation »Erkrankungen oder Verdacht auf prä- bzw. perinatale Infektionen« wird aus der Kennnummer 32007 herausgelöst und als Kennnummer 32024 fortgeführt.
  • Ärzte geben die Kennnummern nur noch auf der Abrechnung gegenüber der KV an und nicht mehr auf dem Laborauftrag.
  • Beispiel: Bei der Kennnummer 32022 (Manifester Diabetes mellitus) sind nur die Kosten für die GOP 32025 (Glukose 1,60 €) GOP 32057 (Glukose 0,25 €), GOP 32066 (Kreatinin 0,25 €), GOP 32094 (HbA1c 4,00 €) und GOP 32135 (Urin-Mikroalbumin 1,55 €) budgetbefreiend und gehen nicht in die Laborkosten zur Ermittlung des Wirtschaftlichkeitsbonus ein.
  • Das Laborformular Muster 10 und der Kombischein (Muster 10 mit Anhang) bleiben unverändert.
  • Bei Komorbiditäten mit mehreren Ausnahme-Indikationen, etwa Patient mit Diabetes, Niereninsuffizienz und oraler Antikoagulationstherapie ist nachdrücklich zu empfehlen, alle passenden Kennnummern (32015, 32018 und 32022) zu vermerken.
  • Die Laboruntersuchungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsuntersuchung nach der GOP 01732 werden aus den Laborkosten rausgerechnet und werden entsprechend nicht bei der Ermittlung des individuellen Fallwerts berücksichtigt.
  • Künftig entfällt die Kennnummer 32016 (präoperative Labordiagnostik). Die dahinterliegende GOP 32125 (präoperative Labordiagnostik) wird grundsätzlich aus den Laborkosten der Praxis rausgerechnet.
  • Die Kennnummer 32013 (Diagnostik und Therapie von Fertilitätsstörungen) entfällt künftig ebenfalls.
  • Die Berechnungen des Wirtschaftlichkeitsbonus werden von der zuständigen KV im Zuge der Praxis-Abrechnung vorgenommen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Praxisbetreuung und die Abrechnungsabteilung vom LaborKrone zur Verfügung. Ferner finden Sie eine Übersicht der Kennnummern im PDF-Format mit Angabe der ausgenommenen GOP auf unserer Homepage unter www.laborkrone.de Ausführliche Praxisinformation mit Rechenbeispielen finden Sie auf der Webseite der KBV unter www.kbv.de/html/33490.php

Weitere PDF Dokumente:

Übersicht neue Kennnummer 32004
Übersicht neue Kennummern
Übersicht neue Kennummern, alphabetisch

 

 

 

Information zur Anforderung auf Malaria

Im Jahr 2017 ist die Anzahl der Untersuchungen auf Malaria in unserem Labor angestiegen. Daraus lässt sich schließen, dass die Verdachtsdiagnose häufiger geäußert wird und somit eine entsprechende Labordiagnostik erforderlich ist. Wir möchten unsere Malariadiagnostik schnell und bestmöglich durchführen, um bei einem entsprechenden Verdacht eine Diagnose ohne Verzögerungen zu gewährleisten. Hierzu benötigen wir Ihre Unterstützung.

Bei einem entsprechenden Verdacht bitten wir Sie, für die Malaria-Untersuchung eine zusätzliche EDTA-Monovette (Schnelltest, „Dicker Tropfen“ und Blutausstrich) zu den Proben für weitere Parameter (z.B. Blutbild) abzunehmen. Wir bitten weiterhin, diese Monovette in einem gesonderten, grünen Einmal-Polybeutel inklusive Vermerk MALARIA! mit dem entsprechenden Anforderungsschein zu verpacken. Dadurch wird diese Probe beim Eingang schnellstmöglich erkannt und sofort untersucht. Bereits entsprechend vorbereitete Tüten können Sie auch über unseren Versand anfordern.

Da es sich um eine potenziell lebensbedrohliche Diagnose handelt, bitten wir um die Angabe einer Telefonnummer zur Befunddurchgabe.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mikrobiologie

Dr. med. Patricia Wehmeier Tel. 05222 8076-324
Nadine Weise Tel. 05222 8076-312
Andreas Groß Tel. 05222 8076-317

Versand Tel. 05222 8076-444

Weitere Informationen – PDF ansehen

Umstellung der Gerinnungsanalytik ab 15. Januar 2018

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ab dem 15. Januar 2018 erfolgt für die Ärztearbeitsgemeinschaft OWL e.V. und das MVZ Labor Krone eine Umstellung der Gerinnungsanalytik von den Analysensystemen der Firma STAGO auf die Analysensysteme der Firma Siemens. Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der umgestellten Parameter mit den geänderten Referenzbereichen:

Quick (TPZ): 78 % – 123 %
INR (therap. Bereich): 2.0 – 3.0 bzw. 4.5
entspricht Quick (TPZ): 33 % – 20 % bzw. 12 %
aPTT: 21.6 sec – 28.7 sec
Fibrinogen: 1.7 g/ L – 4.2 g / L
Thrombinzeit: < 18.3 sec
D-Dimere (FSP): < 440 ng/mL

 

Die Validierung der neuen Testverfahren hat keine Hinweise auf eine signifi kante Verschiebung der Messergebnisse im Vergleich zu der bisher eingesetzten Methodik ergeben.

Bei der Bestimmung der aPTT ist in Einzelfällen bei einer im therapeutischen Bereich liegenden Heparinkonzentration mit etwas kürzeren PTT-Werten als vorher zu rechnen.

Bitte beachten Sie auch den geänderten Cut off (< 440 ng /mL) bei den D-Dimeren (FSP) für den Ausschluss eines thromboembolischen Ereignisses. Außerdem werden in Zukunft sehr stark erhöhte D-Dimere (FSP) nur noch als > 8000 ng / mL resultiert.

Für weitere Fragen steht Ihnen Dr. Thomas Eller, Labor Krone, unter der Rufnummer 05222 8076-289 zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

MVZ Labor Krone GbR
Ärztearbeitsgemeinschaft OWL e.V.