Ergänzend zum Nachweis von Phospholipid-Antikörpern (Cardiolipin-Antikörper IgG und IgM und-Beta2-Glykoprotein-Antikörper IgG und IgM) sollte immer der Nachweis eines Lupus-Antikoagulanz durchgeführt werden.
Zur Diagnose des Antiphospholipid-Syndroms, nach den Sydney-Kriterien, müssen mindestens ein klinisches und ein Laborkriterium erfüllt sein:
Klinische Kriterien Venöse und/oder arterielle Gefäßverschlüsse (mindestens 1 verifiziertes Ereignis), ungewöhnliche Lokalisationen der Gefäßverschlüsse (wie z. B. mesenteriale Verschlüsse, Pfortaderthrombose, Sinusvenen-Thrombose etc.) oder Intrauteriner Fruchttod entweder aufgrund einer Präeklampsie oder Plazentainsuffizienz oder mindestens 3 oder mehr Spontanaborte, bei denen chromosomale, anatomische oder hormonelle Abnormalitäten ausgeschlossen wurden.
Laborkriterien Nachweis eines Lupus-Antikoagulanz (mit DRVVT und lupus sensitiver PTT einschließlich Bestätigungstest) oder Nachweis von Anticardiolipin-Antikörper > 40 GPL bzw. MPL im standardisierten ELISA oder Nachweis von Beta-2-Glyprotein-Antikörpern im standardisierten ELISA.
Ergänzung zu den Laborkriterien: Nach der neueren Literatur vor allem von M. Galli und P.G. de Groot reicht aufgrund der Weiterentwicklung der DRVVT-Teste heute schon ein positiver DRVVT-Test zum Nachweis eines Lupus-Antikoagulanz aus.
Die Laborkriterien dürfen erst dann als positiv angesehen werden, wenn sie in einer Kontrolluntersuchung nach 6 – 12 Wochen bestätigt wurden. |