Skip to Content

Die Analyse des CMV-pp65-Antigens wird zum 31.12.2018 eingestellt

Wir möchten Sie bitten, ab dem 01.01.2019 statt des CMV-pp65-Antigens die quantitative CMV-PCR anzufordern. Die erforderliche Probenmenge beträgt 3 ml EDTA-Blut.

Bewertungskriterium: < 100 IU/ml (Nachweisgrenze)

Diese Methode ist präanalytisch weniger störanfällig. Sie weist darüber hinaus eine höhere Sensitivität und Reproduzierbarkeit für den Nachweis einer CMV-Reaktivierung auf, insbesondere bei immunsupprimierten oder leukopenischen Patienten. Die hohe Sensitivität der quantitativen CMV-PCR ist für das CMV-Monitoring unter Immunsuppression bzw. nach Organtransplantation die Methode der Wahl. CMV-DNA kann bereits bis zu 4 Wochen vor dem Auftreten einer CMV-assoziierten Erkrankung im Blut nachgewiesen werden, sodass ggf. frühzeitig eine Therapie eingeleitet werden kann.

Umgekehrt ist bei fehlendem Virusnachweis mittels PCR eine CMV-assoziierte Erkrankung nahezu ausgeschlossen.

Ihre Ansprechpartner im Labor:
Dr. Sylvia Schön Tel. 05222 8076-159
Dr. rer. nat. Robert Kulis-Horn Tel. 05222 8076-209

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Labor Krone

Neue Kennnummer 32004!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Zum 1.7. 2018 wird eine neue Kennnummer- 32004- zur schnellen und qualitätsgesicherten Antibiotikatherapie eingeführt. Die Untersuchungsindikation besteht im genauen Wortlaut für die «Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines gegebenenfalls erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung.«
Das bedeutet, bei Untersuchungen ab dem 1.7.2018 auf Erreger und Resistenzen können Sie gegenüber Ihrer KV diese Kennnummer angeben.

Folgende Leistungen werden bei Anwendung der Kennnummer 32004 nicht Ihrem individuellen Fallwert zugerechnet:

  • 32151: Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung
  • 32459: Procalcitonin (PCT)
  • 32720 bis 32727: Kulturelle Untersuchung auf ätiologisch relevante Bakterien
  • 32750, 32759 bis 32763: Differenzierung von Bakterienkulturen
  • 32772 und 32773: Empfindlichkeitsprüfungen
  • 32774 und 32775: Phänotypische Bestätigung einer Multiresistenz

Eine aktuelle Übersicht aller Kennnummer und weitere Informationen zur aktuellen Laborreform finden Sie auch als Download auf www.laborkrone.de/laborreform

Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung!

Labor Krone
Zentrale, Telefon +49 5222 8076-0

Diagnostik auf MOG-Antikörper im Labor Krone mittels Live-Cell-Assay

Erweiterung des Analysenspektrums neurologischer Antikörper

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

für die Diagnostik neuraler Antikörper bietet das Labor Krone bereits ein umfassendes Analysenspektrum an. Unter anderem haben Sie die Möglichkeit, Panels der relevanten Antikörper bei Verdacht auf Autoimmunenzephalitis, Polyneuropathie oder ein myasthenes Syndrom bestimmen zu lassen.

Ergänzend wird nun auch die Diagnostik auf MOG (Myelin-Oligodendrozyten-Glykoprotein)-Antikörper mittels Live-Cell-Assay im Labor Krone durchgeführt. Sie gilt als wichtiger Marker bei Verdacht auf ADEM (Akute disseminierte/demyelinisierende Enzephalomyelitis), NMO/NMOSD (Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen) oder Myelitis. Mit dem Live-Cell-Assay nutzen wir im Labor Krone eine hoch sensitive Methode, die durch Prof. Dr. Markus Reindl (Universität Innsbruck) entwickelt wurde. Alle Assays im Bereich der neuralen Antikörper werden durch Frau Dr. Corinna Bien (Fachärztin für Neurologie, Assistenzärztin für Labormedizin) und Herrn Prof. Dr. Christian Bien (Chefarzt des Epilepsiezentrums Bethel) ausgewertet und individuell interpretiert. Bei Rückfragen zur Befundinterpretation steht Ihnen die fachärztliche Beratung werktags von 11.00 -12.00 Uhr unter der Rufnummer +49 5222 8076-300 zur Verfügung.

Für die Bestimmung der MOG-Antikörper empfehlen wir eine Analyse im Serum, auf Wunsch kann ergänzend der Liquor untersucht werden. Pro Material wird ca. ein Milliliter benötigt. Der Versand kann ungekühlt per Post und unabhängig vom Wochentag erfolgen. Die Diagnostik wird in der Regel zweimal wöchentlich durchgeführt und bei positiven Befunden automatisch um eine Endpunkt-Titration ergänzt.

Allgemeine Informationen zur Bestimmung neuraler Antikörper im Labor Krone finden Sie auf der Seite Neurale Antikörper. Bei Fragen rund um die Anforderung oder für die Bestellung des Anforderungsscheins Belegtyp 18 kontaktieren Sie uns gerne unter der Rufnummer +49 5222 8076-259 oder per E-Mail an neuroak@laborkrone.de, für die Bestellung von Versandmaterial unter der Rufnummer +49 5222 8076-444.

Laborreform – was ändert sich ab 1. Juli 2018?

  • Grundsätzlich bezieht sich die Laborreform auf alle tatsächlich veranlassten und eigenerbrachten
    Laborkosten (unabhängig davon, ob die Leistungen in der eigenen Praxis, der Laborgemeinschaft
    oder im Facharztlabor erbracht werden).
  • Für jede Untersuchungsindikation werden nur einzelne Leistungen (GOP) aus den Laborkosten der Praxis herausgerechnet. Sie sind im Ziffernkranz der jeweiligen Kennnummer (früher Ausnahmekennziffer) aufgeführt. Alle anderen Laboruntersuchungen, die der Arzt für denPatienten im Quartal veranlasst oder abrechnet, sind für den Wirtschaftlichkeitsbonus relevant.
  • Jeder Fall, ob »teilweise« oder »komplett« budgetbefreit oder nicht, wird im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbonusberechnung berücksichtigt!
  • Der Wirtschaftlichkeitsbonus kann nicht negativ ausfallen, d. h. auch bei Überschreitung der oberen Grenzwerte entstehen keine Regressansprüche der KV’en oder sonstige Sanktionen. Der Wirtschaftlichkeitsbonus beträgt dann 0 Euro.
  • Bei Selektivverträgen (HzV-Verträgen) setzen Sie bitte die bekannte Kennummer 88192 in Ihre Abrechnung ein, damit auch diese Fälle den Wirtschaftlichkeitsbonus erhöhen. Bitte die 88192 auch auf dem Laborauftrag (Muster 10) im Feld Ausnahmeindikation vermerken!
  • Laboraufträge (Muster 10) in der Mutterschaftsvorsorge müssen als präventiv gekennzeichnet werden. Laborleistungen im Rahmen der MuVO (Abschnitt 1.7.4 EBM) werden grundsätzlich beim Wirtschaftlichkeitsbonus nicht berücksichtigt und schmälern diesen nicht. Die Kennnummer 32007 befreit im Vertretungsfall, im Notfall und bei Mit- und Weiterbehandlung die Laborleistungen, die in der GOP 01770 Betreuung einer Schwangeren inkludiert sind.
  • Die Untersuchungsindikation »Erkrankungen oder Verdacht auf prä- bzw. perinatale Infektionen« wird aus der Kennnummer 32007 herausgelöst und als Kennnummer 32024 fortgeführt.
  • Ärzte geben die Kennnummern nur noch auf der Abrechnung gegenüber der KV an und nicht mehr auf dem Laborauftrag.
  • Beispiel: Bei der Kennnummer 32022 (Manifester Diabetes mellitus) sind nur die Kosten für die GOP 32025 (Glukose 1,60 €) GOP 32057 (Glukose 0,25 €), GOP 32066 (Kreatinin 0,25 €), GOP 32094 (HbA1c 4,00 €) und GOP 32135 (Urin-Mikroalbumin 1,55 €) budgetbefreiend und gehen nicht in die Laborkosten zur Ermittlung des Wirtschaftlichkeitsbonus ein.
  • Das Laborformular Muster 10 und der Kombischein (Muster 10 mit Anhang) bleiben unverändert.
  • Bei Komorbiditäten mit mehreren Ausnahme-Indikationen, etwa Patient mit Diabetes, Niereninsuffizienz und oraler Antikoagulationstherapie ist nachdrücklich zu empfehlen, alle passenden Kennnummern (32015, 32018 und 32022) zu vermerken.
  • Die Laboruntersuchungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsuntersuchung nach der GOP 01732 werden aus den Laborkosten rausgerechnet und werden entsprechend nicht bei der Ermittlung des individuellen Fallwerts berücksichtigt.
  • Künftig entfällt die Kennnummer 32016 (präoperative Labordiagnostik). Die dahinterliegende GOP 32125 (präoperative Labordiagnostik) wird grundsätzlich aus den Laborkosten der Praxis rausgerechnet.
  • Die Kennnummer 32013 (Diagnostik und Therapie von Fertilitätsstörungen) entfällt künftig ebenfalls.
  • Die Berechnungen des Wirtschaftlichkeitsbonus werden von der zuständigen KV im Zuge der Praxis-Abrechnung vorgenommen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Praxisbetreuung und die Abrechnungsabteilung vom LaborKrone zur Verfügung. Ferner finden Sie eine Übersicht der Kennnummern im PDF-Format mit Angabe der ausgenommenen GOP auf unserer Homepage unter www.laborkrone.de Ausführliche Praxisinformation mit Rechenbeispielen finden Sie auf der Webseite der KBV unter www.kbv.de/html/33490.php

Weitere PDF Dokumente:

Übersicht neue Kennnummer 32004
Übersicht neue Kennummern
Übersicht neue Kennummern, alphabetisch

 

 

 

Nachweis von Respirationstrakterregern

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem kurzen Update möchten wir Sie über die Erweiterung unserer Diagnostik zum Nachweis von Respiraktionstrakterregern mittels PCR-Verfahren informieren.

Mit dem neuen Multiplex-PCR-Test können nun 26 relevante virale und bakterielle Erreger bzw. Subtypen gleichzeitig aus einer Probe nachgewiesen werden. Gleichzeitig wurde das Spektrum den heutigen Erfordernissen angepasst.

Bei Bedarf und zur Klärung weiterer Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Anforderungsschein

Überweisungsschein Ü10 oder Ü10 mit Anhang

Anforderungstext: »Respi-PCR«

Abrechnung

EBM im Verdachtsfall*

IGeL
Einzelerreger  29,14 €
SARS-CoV-2 + Influenza + RSV  29,14€
SARS-CoV-2 + Respi-Multiplex  58,28€

*Ausnahmeziffer 32006 bei Verdacht auf meldepflichtige Erkrankungen

Probenmaterial

(1 ml Material bzw. 1– 2 Abstriche)
• Nasalabstrich /-spülung
• Nasopharyngealabstrich / -aspirat
• Rachenabstrich
• Trachealsekret / -aspirat
• Bronchiallavage (BAL)
• Sputum
• andere Materialien nach Rücksprache

Erregerspektrum (Multiplex-PCR)

SARS-CoV-2 Virus
Influenza A Virus
Influenza B Virus
RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus)
Adenovirus (AdV)
Enterovirus (HEV)
Parainfluenza virus 1 (PIV 1)
Parainfluenza virus 2 (PIV 2)
Parainfluenza virus 3 (PIV 3)
Parainfluenza virus 4 (PIV 4)
Metapneumovirus (MPV)
Bocavirus (HBoV)
Rhinovirus (HRV)
Coronavirus NL63 (CoV NL63)
Coronavirus 229E (CoV 229E)
Coronavirus OC43 (CoV OC43)
Legionella pneumophila (LP)
Haemophilus influenzae (HI)
Streptococcus pneumoniae (SP)

Information zur Anforderung auf Malaria

Im Jahr 2017 ist die Anzahl der Untersuchungen auf Malaria in unserem Labor angestiegen. Daraus lässt sich schließen, dass die Verdachtsdiagnose häufiger geäußert wird und somit eine entsprechende Labordiagnostik erforderlich ist. Wir möchten unsere Malariadiagnostik schnell und bestmöglich durchführen, um bei einem entsprechenden Verdacht eine Diagnose ohne Verzögerungen zu gewährleisten. Hierzu benötigen wir Ihre Unterstützung.

Bei einem entsprechenden Verdacht bitten wir Sie, für die Malaria-Untersuchung eine zusätzliche EDTA-Monovette (Schnelltest, „Dicker Tropfen“ und Blutausstrich) zu den Proben für weitere Parameter (z.B. Blutbild) abzunehmen. Wir bitten weiterhin, diese Monovette in einem gesonderten, grünen Einmal-Polybeutel inklusive Vermerk MALARIA! mit dem entsprechenden Anforderungsschein zu verpacken. Dadurch wird diese Probe beim Eingang schnellstmöglich erkannt und sofort untersucht. Bereits entsprechend vorbereitete Tüten können Sie auch über unseren Versand anfordern.

Da es sich um eine potenziell lebensbedrohliche Diagnose handelt, bitten wir um die Angabe einer Telefonnummer zur Befunddurchgabe.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mikrobiologie

Dr. med. Patricia Wehmeier Tel. 05222 8076-324
Nadine Weise Tel. 05222 8076-312
Andreas Groß Tel. 05222 8076-317

Versand Tel. 05222 8076-444

Weitere Informationen – PDF ansehen

Umstellung der Gerinnungsanalytik ab 15. Januar 2018

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ab dem 15. Januar 2018 erfolgt für die Ärztearbeitsgemeinschaft OWL e.V. und das MVZ Labor Krone eine Umstellung der Gerinnungsanalytik von den Analysensystemen der Firma STAGO auf die Analysensysteme der Firma Siemens. Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der umgestellten Parameter mit den geänderten Referenzbereichen:

Quick (TPZ): 78 % – 123 %
INR (therap. Bereich): 2.0 – 3.0 bzw. 4.5
entspricht Quick (TPZ): 33 % – 20 % bzw. 12 %
aPTT: 21.6 sec – 28.7 sec
Fibrinogen: 1.7 g/ L – 4.2 g / L
Thrombinzeit: < 18.3 sec
D-Dimere (FSP): < 440 ng/mL

 

Die Validierung der neuen Testverfahren hat keine Hinweise auf eine signifi kante Verschiebung der Messergebnisse im Vergleich zu der bisher eingesetzten Methodik ergeben.

Bei der Bestimmung der aPTT ist in Einzelfällen bei einer im therapeutischen Bereich liegenden Heparinkonzentration mit etwas kürzeren PTT-Werten als vorher zu rechnen.

Bitte beachten Sie auch den geänderten Cut off (< 440 ng /mL) bei den D-Dimeren (FSP) für den Ausschluss eines thromboembolischen Ereignisses. Außerdem werden in Zukunft sehr stark erhöhte D-Dimere (FSP) nur noch als > 8000 ng / mL resultiert.

Für weitere Fragen steht Ihnen Dr. Thomas Eller, Labor Krone, unter der Rufnummer 05222 8076-289 zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

MVZ Labor Krone GbR
Ärztearbeitsgemeinschaft OWL e.V.