Skip to Content

THC-Bestimmung im Blut und Cannabisblüten (Update: 20.03.26)

THC-Bestimmung im Blut und Cannabisblüten

Nach Konsum von Cannabis befindet sich der aktive Wirkstoff THC im Blut. Der Grenzwert für THC im Blutserum für das Führen eines Kraftfahrzeuges (Auto aber z. B. auch E-Scooter) wurde zum 22.08.2024 auf 3,5 ng/mL angehoben [1].
Wann genau nach dem Konsum von Cannabis der Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum unterschritten wird, kann von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein. Außerdem ist dies von der Dosis und der Konsumhäufigkeit abhängig. Somit ist es schwer vorhersehbar, wann nach einem Konsum das Führen eines Kraftfahrzeuges wieder erlaubt ist. Testen Sie daher nach dem Cannabiskonsum, wenn Sie sich wieder in der Lage fühlen ein Fahrzeug zu führen, den THC-Wert im Blut.
Als nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke akkreditiertes Labor ist die MVZ Labor Krone GmbH in der Lage, die THC-Konzentration im Blut analytisch festzustellen. Vereinbaren Sie Ihren Termin zur THC-Wert-Messung, Montag – Freitag 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Wir entnehmen Ihnen eine Blutprobe in den Praxisräumen des Labor Krone in Bad Salzuflen, die anschließende Analyse nimmt wenige Tage in Anspruch. Ihr Testergebnis erhalten Sie per Post.
Ein einmaliger Verstoß des Fahrens unter THC-Einfluss wird derzeit mit einer Geldbuße in Höhe von 500 € und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bei wiederholten Verstößen erhöhen sich Geldstrafe und Dauer des Fahrverbotes. Zudem kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) veranlasst werden. Ein Führerscheinentzug geht mit erheblichen Einschränkungen der Mobilität einher und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erfordert in der Regel einen Abstinenznachweis durch Abgabe von Urin- oder Haarproben.
Grundsätzlich sollten Sie vor jedem Fahrtantritt selbst prüfen, ob Sie sich in der Lage fühlen, ein Fahrzeug sicher zu führen. Bei deutlichen THC-typischen (Fahr-)Auffälligkeiten, drohen Ihnen auch bei Unterschreitung des THC-Grenzwertes strafrechtliche Konsequenzen.
Preis incl. Blutentnahme, Analyse und Befundversand* 49,99 €
Bar- und EC-Zahlung möglich. *Aus Datenschutzgründen ist ein Befundversand per Mail nicht möglich.

Kontakt:
Tel. 05222 8076-0
E-Mail:

________________________________
[1]Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 266, ausgegeben zu Bonn am 21. August 2024, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/266/VO.html
________________________________

THC-Gehalt in Cannabisblüten

Gemäß dem „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Cannabisgesetz, CanG) darf man ab 1. Juli 2024 als Einzelperson im privaten Eigenanbau oder als Mitglied einer Anbauvereinigung (Cannabis Social Club, CSC) Cannabis für den Eigengebrauch aufzüchten. Hierbei dürfen von einem CSC pro Person und Monat maximal 50 Gramm Cannabis abgegeben werden. An Heranwachsende (18 – 20 Jahre) dürfen dagegen maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat mit einem THC-Gehalt von maximal 10 % abgegeben werden (§ 19 Abs. 3 KCanG). Die THC-Gehalte moderner Züchtungen können diesen zulässigen Höchstwert jedoch um ein Vielfaches überschreiten. Bei der Weitergabe von Cannabis an Mitglieder der Anbauvereinigung soll hierbei u. a. der durchschnittliche THC- sowie CBD-Gehalt auf einem Informationszettel angegeben werden (§ 21 Abs. 2 KCanG). Zudem „haben die Anbauvereinigungen regelmäßig Stichproben von dem angebauten Cannabis und dem genannten Vermehrungsmaterial zu nehmen und zu untersuchen“ (§ 18 Abs. 2 KCanG).
Die MVZ Labor Krone GmbH ist in der Lage, den THC- und CBD-Gehalt von Cannabis-Blüten analytisch festzustellen. Für die Analyse wird eine repräsentative Stichprobe der Gesamtmenge (einer Charge oder Erntemenge) benötigt, um sowohl den exakten Tetrahydrocannabinol- (THC) als auch den genauen Cannabidiol- (CBD) Gehalt in Prozent zu ermittelt. Dies kann Ihnen abseits rechtlicher Aspekte auch zur Qualitätssicherung ihrer Produktion dienen.
Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich gerne unter der Servicenummer 05222 8076 123 an die Abteilung Toxikologie der MVZ Labor Krone GmbH.

Bestimmung von PTHR, VIP und GLUK

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Analyte Parathormon-related Peptid (PTHrP), Vasoaktives intestinales Peptid (VIP) und Glukaogon (GLUK) sind präanalytisch sehr instabil.

Um valide Resultate zu erhalten, hat der Testhersteller seine Vorgaben zur Präanalytik verschärft.
Ab dem 1. März 2026 kann die Analyse nur noch aus gefrorenem Aprotinin-stabilisiertem
EDTA-Plasma durchgeführt werden.
Diese speziellen Röhrchen für die Blutentnahme können Sie bei uns bestellen. Durch den enthaltenen
Zusatz Aprotinin wird der Abbau von genannten Parametern inhibiert und der Analyt stabilisiert.

Die Blutprobe muss spätestens 2 Stunden nach der Entnahme zentrifugiert werden, das Plasma
abgenommen und tiefgefroren werden. Danach kann das Plasma bei –20°C bis zu 4 Wochen
gelagert und transportiert werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Dr. rer. nat. Sylvia Schön Tel. 05222 8076-159

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Laborinformation: pTau217 im Plasma

Liebe Neurologinnen und Neurologen,

wir freuen uns, Ihnen in Kooperation mit unserem Partnerlabor die Bestimmung des Demenzmarkers
pTau217 im Plasma anbieten zu können. Damit ergibt sich die Möglichkeit einer minimalinvasiven Labordiagnostik zur Abklärung einer Alzheimer-Demenz bereits in einem frühen Stadium der Erkrankung und es eröffnen sich neue Perspektiven für Diagnostik, Prognose und Therapie-Monitoring.

pTau217 ist eine (an Threonin 217) phosphorylierte Tau-Variante, die auch im Plasma zuverlässig messbar
ist. Sie spiegelt aufgrund ihrer engen Korrelation mit der Amyloid- und der Tau-Pathologie im Liquor die
Alzheimer-Demenz im Plasma mit hoher krankheitsspezifischer Aussagekraft wider und erlaubt eine gute
Differenzierung der Alzheimer-Krankheit gegenüber anderen neurodegenerativen Erkrankungen.

Hinweis: Dieser Test sollte nicht für ein flächendeckendes Screening asymptomatischer Personen, sondern
zur gezielten Abklärung einer (milden) kognitiven Beeinträchtigung mit Verdacht auf eine Alzheimer-
Demenz angewendet werden. Die Entscheidung zur Testdurchführung sollte in enger Abstimmung mit
neurologischen Fachärztinnen und Fachärzten erfolgen.

Die Beurteilung der pTau217-Konzentrationen sind von Einflussgrößen wie Alter, Geschlecht, BMI, Nierenfunktionund anderen Grunderkrankungen wie Apoplex und Myokardinfarkt abhängig und müssen immer im Zusammenhang mit weiteren Befunden bewertet werden. Die Entscheidungsgrenzen gelten nur für nierengesunde Patienten!

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dr. rer. nat. Sylvia Schön Tel. 05222 8076-159
Jasmin Steube, M.Sc. Tel. 05222 8076-476

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Veranstaltung: Laborproben – Präanalytik und Logistik