Nach Konsum von Cannabis befindet sich der aktive Wirkstoff THC im Blut. Der Grenzwert für THC im Blutserum für das Führen eines Kraftfahrzeuges (Auto aber z. B. auch E-Scooter) wurde zum 22.08.2024 auf 3,5 ng/mL angehoben [1].

Wann genau nach dem Konsum von Cannabis der Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum unterschritten wird, kann von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein. Außerdem ist dies von der Dosis und der Konsumhäufigkeit abhängig. Somit ist es schwer vorhersehbar, wann nach einem Konsum das Führen eines Kraftfahrzeuges wieder erlaubt ist. Testen Sie daher nach dem Cannabiskonsum, wenn Sie sich wieder in der Lage fühlen ein Fahrzeug zu führen, den THC-Wert im Blut.

Vereinbaren Sie Ihren Termin zur THC-Wert-Messung, Montag – Freitag 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Wir entnehmen Ihnen eine Blutprobe in den Praxisräumen des Labor Krone in Bad Salzuflen, die anschließende Analyse nimmt wenige Tage in Anspruch. Ihr Testergebnis erhalten Sie per Post.

Ein einmaliger Verstoß des Fahrens unter THC-Einfluss wird derzeit mit einer Geldbuße in Höhe von 500 € und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bei wiederholten Verstößen erhöhen sich Geldstrafe und Dauer des Fahrverbotes. Zudem kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) veranlasst werden. Ein Führerscheinentzug geht mit erheblichen Einschränkungen der Mobilität einher und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erfordert in der Regel einen Abstinenznachweis durch Abgabe von Urin- oder Haarproben.

Grundsätzlich sollten Sie vor jedem Fahrtantritt selbst prüfen, ob Sie sich in der Lage fühlen, ein Fahrzeug sicher zu führen. Bei deutlichen THC-typischen (Fahr-)Auffälligkeiten, drohen Ihnen auch bei Unterschreitung des THC-Grenzwertes strafrechtliche Konsequenzen.

Preis incl. Blutentnahme, Analyse und Befundversand* 49,99 €

Bar- und EC-Zahlung möglich. *Aus Datenschutzgründen ist ein Befundversand per Mail nicht möglich.

Kontakt:
Tel. 05222 8076-0
E-Mail: info@laborkrone.de


[1]Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 266, ausgegeben zu Bonn am 21. August 2024, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/266/VO.html