Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Ziel, symptomlose oder schleichend verlaufende Hepatitis-B- und/oder Hepatitis-C Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln, haben gesetzlich Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr einmalig den Anspruch, sich auf diese Erkrankungen untersuchen zu lassen.

Ab dem 1. Oktober 2021 wird das Screening auf Hepatitis B und/oder C im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (GU) in den EBM aufgenommen und kann abgerechnet werden. Durch die »und/oder«-Verknüpfung ist diese Leistung auch dann berechnungsfähig, falls im Einzelfall nur ein Screening auf eine Hepatitis-B- oder auf eine Hepatitis-C-Virusinfektion erforderlich ist.

Für Versicherte, die im Zeitraum von weniger als 3 Jahren vor dem 12.02.2021 die GU in Anspruch genommen haben, gilt eine Übergangsregelung; sie können unabhängig von einer GU einmalig das Screening in Anspruch nehmen.

Im Rahmen einer Stufendiagnostik wird beim Hepatitis-B-Screening zunächst die Untersuchung auf das Oberflächenprotein HBs-Antigen durchgeführt. Das Hepatitis-C-Screening erfolgt über den HCV-Antikörper-Suchtest.

Bei einem positiven Screeningbefund einer oder beider Untersuchungen wird die molekularbiologische Bestätigungsdiagnostik mittels PCR zum Nachweis viraler DNA bzw. RNA aus derselben Blutprobe durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Wie beauftrage ich die Gesundheitsuntersuchung inklusive Screening?

Abrechnung der Praxis

Unverändert:
Check-up 35 (01732): Glukose (32881), Cholesterin, HDL, LDL, Triglyceride (32882) sowie ggf. Harnstreifentest (32880)

Neu aufgenommen ab 01.10.2021

Abrechnung durch das Labor