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NEU: Bestimmung von Neurofilamenten (pNf-H) und dem Freien Kappa-Leichtketten-Index

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Neurofilamente (pNf-H) und den Freien Kappa-Leichtketten-Index bei uns im Haus bestimmen zu lassen.
Neurofilamente sind Teil des Zytoskeletts von Neuronen und können in der Labordiagnostik als Biomarker für neuroaxonale Schäden genutzt werden. Der Nachweis ist sowohl in Liquor als auch in Serum möglich. Die Neurofilament-Untereinheit pNfH (Phosphorylated Neurofilament Heavy Chain) eignet sich insbesondere gut als Biomarker für Amyotrophe Lateralsklerose (ALS). Eine Erhöhung der pNfH-Werte kann aber auch bei der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK), Progressiver supranukleäre Blickparese (PSP), Ischämischem Schlaganfall, Multisystematrophie (MSA), Alzheimer-Krankheit und Frontotemporaler Demenz beobachtet werden. Die Bestimmung der Neurofilamente ist kein Teil des Leistungskatalogs, der von den Krankenkassen übernommen wird.

Eine intrathekale Synthese von Freien Kappa-Leichtketten (Kappa-FLC) tritt bei entzündlichen Erkrankungen des zentralen Nervensystems auf, diese können infektiösen oder autoimmunen Ursprungs sein. Die Bestimmung der Kappa-FLC im Liquor kann daher im Rahmen der CIS (Klinisch isoliertes Syndrom)- und MS (Multiple Sklerose)-Diagnostik eingesetzt werden. Hohe Kappa-FLC-Konzentrationen im Liquor sind ein Hinweis für die Progression von einem CIS zur MS. Um die Funktion der Blut-Liquor-Schranke mit einzubeziehen, wird der Kappa-FLC-Index berechnet [(CSF Kappa-FLC/Serum Kappa-FLC)/ (CSF Albumin/Serum Albumin)]. Liegt keine entzündliche neurologische Erkrankung vor, liegt der Kappa-FLC-Index in 95% der Fälle bei < 3.43. Der Kappa-FLC-Index zeigt eine ähnlich hohe Sensitivität für den Nachweis einer intrathekalen Immunglobulin-Synthese, wie der Nachweis über oligoklonale Banden.

Die Anforderung von Neurofilamenten (pNf-H) und des Kappa-FLC-Index kann über unseren Neurodiagnostikum Anforderungsschein 2 erfolgen. Bitte beachten Sie die rückseitigen Hinweise zur Präanalytik und zur Abrechnung.

Weiterhin möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Liquor für die Bestimmung von Protein 14-3-3 bei Verdacht auf die Creutzfeld-Jakob-Krankheit in einem Polypropylen-Röhrchen abgenommen und verschickt werden muss.

Für auftretende Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung:

Jasmin Steube, M. Sc. Tel. 05222 8076-476
Dr. rer. nat. Sylvia Schön Tel. 05222 8076-159

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Neuer Anforderungsschein: Liquordiagnostik und Medikamentenspiegel

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

auf vielfachen Wunsch hin wird ab Juni 2023 der Neurodiagnostikum-Anforderungsschein 2 »Liquordiagnostik und Medikamentenspiegel« bereitstehen. Der Anforderungsschein unterteilt
sich in die Module Liquor, Infektionsdiagnostik und Medikamentenspiegel, sodass eine
Übersicht über das breite Spektrum des Diagnostik-Angebots gegeben ist und eine zeitsparende
Auswahl der gewünschten Parameter ermöglicht wird. Somit können wir gewährleisten,
dass eine effiziente Analytik aus dem nicht einfach zu gewinnendem Material Liquor erfolgt
und keine weitere Aufteilung/Aliquotierung des Materials notwendig ist.

Weiterhin finden Sie auf dem Anforderungsschein Hinweise zu der Präanalytik der verschiedenen
Parameter und zu den möglichen Materialien. Bei Bedarf können einsenderspezifische,
individuelle Anforderungsprofile erstellt werden. Der Anforderungsschein kann jederzeit
ausgedruckt werden, damit entfällt für Sie die Lagerung und Nachbestellung der Scheine
sowie das Verwerfen veralteter Exemplare. Vordrucke können natürlich weiterhin zur Verfügung
gestellt werden.

Zusammen mit dem Neurodiagnostikum-Anforderungsschein 1 »Neurale Antikörper/Nerv- und
Muskel-Antikörper« erhalten Sie einen umfassenden Überblick über unser Leistungsspektrum
im Bereich der neurologischen Labordiagnostik. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen auch telefonisch
oder per E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Ersttrimester-Screening: Parameter PAPP-A, freies beta-HCG und Trisomien Risikoberechnung

September 2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Rahmen des Ersttrimester-Screenings führen wir für Ihre Praxis die Messung
der biochemischen Parameter PAPP-A und freies beta-HCG sowie die Risikoberechnung
für die Trisomien 21, 18 und 13 durch.

Den Aufwand für die Erstellung und Bewertung des Befundes über das Ersttrimester-Screening
werden wir ab dem 1. Oktober 2023 gemäß der GOÄ-Ziffer 75 mit dem 1,3-fachen Satz (9,85 €)
zusätzlich zu den beiden Laborparametern berechnen.

Sollten Sie die Risikoberechnung zukünftig selber durchführen wollen, bleibt der ursprüngliche
Preis für die Bestimmung der biochemischen Parameter von 34,97 € bestehen.

Vermerken Sie auf dem Anforderungsschein für das Ersttrimester-Screening,
ob Sie eine Risikoberechnung und Beurteilung wünschen.

Telefonische Rückfragen
unter 05222 8076-159
Dr. rer. nat. Sylvia Schön

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone