Vorsorge als Kassenleistung

Welche Vorsorgeuntersuchungen zahlt meine gesetzliche Krankenkasse überhaupt?

Mutterschafts-Vorsorge

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge können viele Erkrankungen, welche die Gesundheit des Kindes und der Mutter gefährden, frühzeitig erkannt und behandelt werden. So umfasst die Mutterschaftsvorsorge u.a. den kostenlosen Schwangerschaftstest, Ultraschalluntersuchungen, umfangreiche Bluttests und diverse andere Untersuchungen. Außerdem führt das ärztliche Labor bakteriologische Untersuchungen durch, wenn eine auffällige Krankheits- Vorgeschichte besteht. Das Blut wird auch untersucht, ob es Antikörper gegen verschiedene Infektionskrankheiten, wie Lues, Röteln, HIV und Hepatitis B enthält, um das Risiko einer Ansteckung während der Schwangerschaft vermeiden zu können. Alle Ergebnisse werden vom Arzt im Mutterpass dokumentiert.
Nur wenn deutliche Hinweise auf eine Risikoschwangerschaft oder eine Schädigung des Kindes vorliegen, darf der behandelnde Arzt spezielle Laboruntersuchungen vornehmen. In diesen Ausnahmefällen vergüten die gesetzlichen Krankenkassen auch Analysen zur Feststellung von Erb-Krankheiten (genetische Untersuchungen).

Kinder-Gesundheitsuntersuchung

Nach der Geburt eines Babys begleiten es ärztliche Vorsorge-Untersuchungen durch die ganze Kindheit. Für Kinder bis zum 6. Lebensjahr stehen zehn Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) zur Verfügung, eine weitere für Jugendliche im 13. bzw. 14. Lebensjahr (J1). Diese Untersuchungen sollten Sie mit ihren Kindern unbedingt wahrnehmen!

Früherkennungsuntersuchungen für Frauen

Frauen haben ab dem 20. Geburtstag Anrecht auf eine regelmäßige Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs. Nach Entnahme eines Abstrichs werden damit gewonnene Zellen unter dem Mikroskop auf Veränderungen untersucht (Zytologische Diagnostik). Bis zum 25. Lebensjahr haben Frauen das Anrecht, jährlich einen kostenlosen Test auf Chlamydien in Anspruch nehmen. Dieser Test wird auch einmalig bei Schwangeren übernommen. Chlamydien sind Erreger, die sexuell übertragen werden und im schlimmsten Falle zu Unfruchtbarkeit führen können. Eine Infektion mit Chlamydien kann bei schwangeren Frauen das Risiko einer Frühgeburt erhöhen und auch beim Ungeborenen kann sie gesundheitliche Schäden verursachen.

Früherkennungsuntersuchungen für Frauen und Männer

Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben Frauen und Männer alle zwei Jahre Anspruch auf einen Gesundheits-Check up zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Zuckererkrankung (Diabetes mellitus). Dazu zählen Laboruntersuchungen des Blutzuckergehaltes und des Gesamtcholesterins. Der Urin wird auf Eiweiß, Zucker, rote und weiße Blutkörperchen und Nitrit untersucht.

Krebsfrüherkennung

Versicherte haben ab dem Alter von 50 Jahren Anspruch auf Darmkrebs-Früherkennungsuntersuchungen, bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres einen chemischen Schnelltest auf okkultes Blut im Stuhl, danach alle zehn Jahre eine Darmspiegelung. Alternativ können Sie auch weiterhin alle zwei Jahre einen chemischen Schnelltest auf okkultes Blut im Stuhl beanspruchen.

Früherkennungsmaßnahmen werden häufig nicht in Anspruch genommen, da bei vielen Patienten große Unsicherheit besteht, was die gesetzliche Krankenkasse überhaupt noch zahlt und welche Kosten ein selbst zu zahlender Test verursacht. Grundsätzlich zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen alle oben genannten Vorsorgeuntersuchungen, auch Labor-Untersuchungen. Sie sind in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aufgeführt.

Hegt der Arzt bereits einen bestimmten Krankheitsverdacht, dann zahlt die Krankenkasse auch weitere Laboruntersuchungen, vorausgesetzt, die Tests sind im Leistungskatalog der Kassen enthalten. Diese Laboruntersuchungen dienen dann nicht der Vorsorge, sondern sind Voraussetzung einer Behandlung.