Indikation: Urethritis
Bei der Anforderung “pathogene Keime” erfolgen aerobe und anaerobe Kulturen sowie die Untersuchung auf Neisseria gonorrhoeae, Mykoplasmen, Ureaplasmen, und Hefen. Beim Nachweis klinisch relevanter Keime wird ein Antibiogramm angefertigt (Resistenzbestimmungen ggf. auf 2 Keime begrenzt). Untersuchungen auf Chlamydien-DNA (PCR) sowie Gonokokken-DNA erfordern eine Materialentnahme mit jeweiligem Spezialbesteck (siehe Materialanforderungsbogen) und müssen ausdrücklich angefordert werden (Anleitungen zur Materialentnahme auf Wunsch erhältlich).
Abstrich auf pathogene Keime
- Urethralabstrich frühestens 3 Std. nach der letzten Miktion entnehmen.
- Zunächst Bereich der Harnröhrenmündung mit Wasser und Seife reinigen, gut abspülen und mit sterilem Tupfer abtrocknen.
- Idealerweise nimmt man, falls vorhanden, den Ausfluss der Harnröhre mit dem Abstrichtupfer auf.
- Wenn kein Ausfluss vorhanden ist, führt man einen dünnen Abstrichtupfer ca. 2 cm in die Urethra und dreht ihn behutsam. Danach in das Transportmedium einbringen.
Abstrich auf Gonokokken mit Spezialbesteck (GEN-PROBE)
- Abstrichtupfer 2-4 cm in die Harnröhre einführen, dann vorsichtig drehen und 2-3 Sek. eingeführt lassen.
- Abstrichtupfer vorsichtig entfernen und in das GEN-Probe Transportröhrchen einführen.
Chlamydien-Abstrich
- Spezialtupfer mindestens 2 cm einführen und drehen. Entscheidend für den erfolgreichen Nachweis von Chlamydien-DNA ist die Gewinnung einer ausreichend großen Zahl von Zellen.
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