IGeL- und Wunschleistungen
Die Grenzen der Finanzierbarkeit einer modernen Medizin
Der Bedarf für medizinische Leistungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies ist einerseits bedingt durch Fortschritte der Medizin, die ständige Entwicklung neuer Diagnose- und Behandlungsmethoden und andererseits durch die Alterung der Bevölkerung, die zwangsläufig zu einem erhöhten Versorgungsbedarf führt. Demgegenüber sind die zur Verfügung stehenden Mittel der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren kaum gestiegen. So bleibt nicht aus, dass Untersuchungen und Behandlungen, die medizinisch sinnvoll, aber nicht unbedingt erforderlich sind, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden. Zum Beispiel sind nur wenige Vorsorge-Untersuchungen Kassenleistungen.
Der individuelle Wunsch des Patienten sollte respektiert werden
Der persönliche Wunsch des Patienten nach einer Überprüfung seines Gesundheitszustandes mit allen Methoden der modernen Medizin ist zu respektieren. Es ist die Aufgabe des Arztes, dem interessierten Patienten alle Möglichkeiten der Krankheitsfrüherkennung, auch die, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören, zu erklären.
IGEL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen)
IGEL-Leistungen sind einerseits medizinisch sinnvolle Untersuchungen und Behandlungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören und andererseits medizinische Untersuchungen und Behandlungen, die zwar Kassenleistungen darstellen, aber im konkreten Einzelfall nicht indiziert sind. Beispiele sind wöchentliche Ultraschall- oder Blutuntersuchungen zur Beruhigung des Patienten, ohne dass eine Notwendigkeit für diese Untersuchungshäufigkeit vorliegt.




